01-04-2010, 16:45
(01-04-2010, 14:37)Gundi schrieb:(01-04-2010, 10:10)petronius schrieb:Zitat:Entschuldige wenn meine Frage dir seltsam vorkommt, aber da du davon sprachst dass jede Frau alleine über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden soll und ihre Gründe nicht bewertet werden sollten
das habe ich eben nicht gesagt - du sollst keine zitate fälschen!
Moment mal. Natürlich hast du immer wieder gesagt, die Frau alleine bestimme ob sie einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt oder nicht und auch dass ihre Gründe nicht gewertet werden dürfen:
"und ich gehe davon aus, daß die gründe, die eine frau zu diesem schritt bewegen, gute sind. bzw. es niemand zusteht, sie zu werten"
aber nicht in dem zusammenhang, auf den du dich beziehst
Zitat:Also sind die praktischen Gründe für dich z.B. das fehlende Bewusstsein und persönliche Gründe der Frau?
es geht um die gesamtschau der interessen, rechte und pflichten aller beteiligten
Zitat:Und ich möchte eben wissen wo das eine anfängt und das andere aufhört. Woran Leute das festmachen.
schau ins strafgesetzbuch
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

