31-03-2010, 16:39
(31-03-2010, 16:04)Gundi schrieb:(31-03-2010, 14:42)petronius schrieb: so gilt z.b. in d eine eindeutige abhängigkeit zwischen wohlstand und bildung. hat also die mutter kein geld, sodaß zu erwarten ist, daß ihr kind in armut leben wird, so wird sie ihm auch keine guten chancen bieten können.
Das mag ja sein, aber weshalb sollte das einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen?
deine diktion gefällt mir nicht. warum soll sich eine frau für ihre abtreibung rechtfertigen müssen? genau das ist mein problem bei diskussionen dieser art - wir, die wir nie betroffen sein können, reden darüber, ob und wann eine abtreibung gerechtfertigt ist, der frau also gnädig erlaubt werden darf...
es ist unbestreitbar, daß es nun mal gute und weniger gute voraussetzungen für die in jeder hinsicht positive entwicklung eines menschen gibt. warum sollte also eine absehbar schwierige lebensgestaltung keine veranlassung sein, mutter wie kind eine solche zu ersparen?
Zitat:Weil ein Kind nicht die besten Chancen hat, bedeutet das doch nicht gleich ein erbärmliches Leben zu führen
aber die wahrscheinlichkeit dafür ist wesentlich höher. warum das risiko eingehen, sich darauf verlassen, daß das kind zu den anderthalb prozent gehört, die es trotzdem "schaffen"?
Zitat:Eigentlich tragen doch die Eltern gleich zu Beginn der Schwangerschaft die Verantwortung, da sie entscheiden was mit dem Embryo geschieht
was verstehst du konkret unter "verantwortung", was unter "kind"?
ich trage natürlich auch die "verantwortung" schon für meine spermien, und wenn sie nächtens im laken enden...
Zitat:Petronius, bevor du dich gleich wieder aufregst: Ich weiß selber nicht was ich machen würde bzw. was richtig und falsch ist
ich habe nicht vor, mich "aufzuregen" - aber ich kann dieses locker dahingeredete "mit der behinderung umgehen" nicht mehr hören. ich habe schwerstbehinderte in meinem engsten familienkreis, ich weiß, welche belastung das bedeuten kann
Zitat:Aber woran machst du fest dass es besser ist gar nicht erst geboren zu werden? Selbst wenn das Kind behindert ist, ist es doch ein menschliches Wesen, welches Leben in sich trägt. Eine Entscheidung ob es besser ist das Kind nicht zu gebären oder ein schweres Leben zu haben kann doch so gar nicht getroffen werden
sie muß aber getroffen werden!
woran machst du denn fest, "dass es besser ist, geboren zu werden?"
"ein menschliches Wesen, welches Leben in sich trägt" ist eben auch der schwerstbehinderte, der unter unerträglichen schmerzen leidet und sich wünscht, besser nie geboren worden zu sein...
Zitat:Hier würde ich generell eine Frage in den Raum stellen wollen: Ist es wirklich solch ein großer Unterschied, ob ein Mensch in der Entwicklung (ein Embryo) abgetrieben (getötet) wird, oder erst wenn er voll entwickelt ist?
selbstverständlich!
lies ein biologiebuch, kapitel "embryonale entwicklung"
Zitat:Ich meine, so wird doch ein Mensch schon in seiner Menschwerdung behindert, also bevor er voll entwickelt ist des Lebens beraubt.
Woran macht ihr den Unterschied fest? Am Bewusstsein? An Schmerzen?
der unterschied zwischen embryo und geborenem ist biologischer natur. was du eigentlich wissen möchtest, ist, ab wann in der entwicklung von befruchtetem ovum bis säugling es zulässig ist, dieses "wesen" seines "lebens zu berauben"
die antwort: egal, wie sie lautet, ist sie eine willkürliche festlegung. der gesetzgeber bei uns hat die dreimonatsfrist gewählt, und sie scheint mir schon weitgehend ok. warum, das magst du meinem vortrag zur entwicklung von gehirn und zns entnehmen
aber mal umgekehrt gefragt: warum sollte ein embryo dasselbe "recht auf leben" haben wie ein geborener?
doch auch nur, weil man es halt willkürlich so festlegt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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