27-03-2010, 08:50
(27-03-2010, 01:06)Al-Haitam schrieb: In einem Scharia-Gericht ist der Ankläger der Zeuge selbst, der die Tat gesehen hat, der Verteidiger gibt es nicht, weil der Richter selbst seine Arbeit übernimmt, er muss der Angeklagte so hinterfragen, dass er für seinen Verhalten einen Unschuld feststellen kann
und gelingt ihm das halt leider nicht, dann ist der angezeigte eben schuldig...
das ist genau die umkehr der unschuldsvermutung, wie sie bei uns üblich ist. was du beschreibst: der angeklagte gilt solange als schuldig, bis ein richter seine unschuld feststellt (falls er denn dazu in der lage oder überhaupt willens ist)
Zitat:Also in einem europäischen westlichen Gericht steht nicht die Unschuld zur Debatte, sondern die Schuld des Angeklagtes und der Staat steht gegen den Mörder.
richtig! und das ist auch gut so. wessen schuld nicht nachgewiesen werden kann, gilt als unschuldig. und die anklage übernimmt der von persönlichen racheinteressen freie staat anstelle des mutmaßlichen opfers
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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