27-03-2010, 01:06 
		
	
	(26-03-2010, 23:09)Romero schrieb: Und selbst vor einem Scharia-Gericht gibt es einen Ankläger der sagt "DER IST SCHULD!!" und einen Verteidiger der sagt "NEEE", du willst doch wohl nicht behaupten, dass sich da alle einig sind: "Och, der ist unschuldig, aber schaun wir mal aus langeweile, ob wir damit wirklich recht haben. Was dagegen, Unschuldiger?" - "Aber nein, bin selbst gespannt wie unschuldig ich bin."
In einem Scharia-Gericht ist der Ankläger der Zeuge selbst, der die Tat gesehen hat, der Verteidiger gibt es nicht, weil der Richter selbst seine Arbeit übernimmt, er muss der Angeklagte so hinterfragen, dass er für seinen Verhalten einen Unschuld feststellen kann.
Also in einem europäischen westlichen Gericht steht nicht die Unschuld zur Debatte, sondern die Schuld des Angeklagtes und der Staat steht gegen den Mörder.
In der Scharia steht nur die Unschuld zur Debatte und die Familie des Opfers steht gegen den Angeklagten. Wobei es dringend empfohlen wird, zu vergeben, und statt dessen, eine Diyah zu akzeptieren. (eine Art von Schmerzensgeld)
Bei einer Todesstrafe (z.b. in Californien) spielt es keine Rolle, ob die Eltern oder die Gesellschaft dem Mörder vergeben.
Der Angeklagte wird hingerichtet. In der Scharia ist das nicht so, sondern wenn die Eltern des Opfers dem Mörder vergeben, dann gibt es keine Hinrichtung. Natürlich handelt es sich nicht um einen Freikauf des Verbrechers oder des Mörders, sondern weil Mord in einem Schariastaat verpönt ist, die Strafe ist hart, ABER bei aufrichtiger Reue und Besserung gelten andere Strafen.
stell dir mal vor, der Mord war ein Versehen oder der Mörder bereut es aufrichtig und die Familie des Ermordeten sieht das und erkennt es an. Das hat mit Freikaufen garnichts zu tun.
PS: Wich of Hope werde ich ab jetzt immer ignorieren.
danke:icon_cheesygrin:
