25-03-2010, 21:03
(25-03-2010, 20:49)Al-Haitam schrieb: Die Scharia ist nur anwendbar, wenn auch ein islamischer Staat besteht
dann also ist sie tatsächlich mit der fdgo unvereinbar. wer die scharia fordert, ist somit als verfassungsfeind einzustufen und entsprechend behördlich zu erfassen und verfolgen
Zitat:wir haben zwei Sachen, a)- es gibt die Scharia was der Staat verfolgen muss, wo der Staat zuständig ist, und b)- die Scharia, wo Jeder einzelner zuständig ist.
ersteres geht in einer pluralistischen demokratie nicht (siehe oben), zweiteres ist jedem unbenommen
Zitat:der Richter muss die Person so hinterfragen, dass er für seinen Verhalten einen Unschuld feststellen kann[/b], nur wenn die Unschuld nicht fest zu stellen ist, muss der Richter das Gesetz Gottes von der Scharia führen.
Im Gegenteil hier im Westen, die Staatsanwaltschaft klagt an und versucht mit allen Mitteln die Schuld zu beweisen
richtig. und wenn ihm das nicht gelingt, wird der angeklagte auch nicht verurteilt und gilt als unschuldig (gilt er auch vorher schon)
wie du schreibst, gilt in der scharia der angeklagte als schuldig, außer seine unschuld ist zu beweisen
Zitat:Im Islam ist es anders, der Richter muss ausgehen, dass Derjenige unschuldig ist, sie müssen ihn als unschuldig behandeln
grad oben hast du aber das gegenteil geschrieben
Zitat:Zitat:dann kannst du auch gar nicht beurteilen, ob, wo und wie sie richtig angewendet wird
Also wann verwendet man die Scharia? die erste Vorraussetzung ist:...
unerheblich. wenn nicht festgelegt ist, was scharia konkret ist, ist es unmöglich, festzustellen, ob sie richtig angewendet wird. verstehst du das etwa nicht?
wenn du nicht weißt, wie ein auto ausschaut, kannst du nicht sagen, ob ich in einem auto fahre oder nicht
Zitat:nach was regiert der Staat ist die Grundlage und regiert muss werden nach Quran und Sunnah
die scharia ist also eine utopie. danke für die aufklärung
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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