28-02-2010, 01:31
Ich denke, alle werden zuerst einmal bei Wikipedia, dann vielleicht in einem Philosophie-Lexikon nachsehen. Zwei Beispiele:
Das im Internet verfügbare PhilLex sagt unter anderem:
Menschen
Offensichtlich bezeichnet "Würde" eine Beurteilung durch uns Menschen. Diese Würde muss über den Begriff "Wert" weit hinaus gehen, anderenfalls könnte man sich die Sonderbezeichnung sparen bzw. würden die Begriffe synonym benutzt, was nicht der Fall ist. Wenn ich mir die Definitionen ansehe, so scheint mir die Stellung bzw. deren Ansehen das Urteil am besten wieder zu geben.
Man schreibt Personen Würde zu, denen man Achtung entgegenbringt. Damit sind wir bei einem gesellschaftlichen Urteil. Das passt zu allen zitierten Definitionen, nicht aber zur Auffassung Kants und Schillers.
Kant, wie auch Schiller gehen von einer erhabenen Gesinnung bzw. einem inneren Wert (des Menschen) aus. Wenn das heute so wäre, dann würde ein Mensch, dessen Gesinnung sich als "mies" heraus stellt, würdelos dastehen. Das mag umgangssprachlich so sein, entspricht aber nicht unserem Grundgesetz oder dem Rechtsstaat allgemein. Denn auch der mieseste Typ ist immer noch würdig, unter dem Recht zu stehen.
Würde wird im Rechtsstaat also als unveräußerliches Mindesturteil über einen Menschen von allen Mitmenschen dieser Gesellschaft erwartet. Damit wird der Wert eines Menschen über alle Dinge und Taten erhoben.
Tiere
Da Würde das Urteil einer menschlichen Gesellschaft ist, hängt die Würde eines Tieres davon ab, wie diese Gesellschaft zu jenem Tier steht. Wir sind wohl alle bereit, höheren Säugetieren, insbesondere Primaten, Hunden und Katzen Würde zuzubilligen, ihr Leben also über reine Sachwerte zu stellen. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass in rechtlichen Belangen Tiere als Sachen behandelt werden, also würdelos. Wie weit man hier das Tierschutzrecht als Gradmesser der Würde eines Tieres heran ziehen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Allein die Tatsache, Tieren ein Rechtsminimum zuzuerkennen, bedeutet, dass unsere Gesellschaft Tieren eine eigene Würde zubilligt.
Pflanzen und andere Lebewesen
wird keine Würde im Allgemeinen zuerkannt. Dass einzelne Menschen bestimmten Lebensformen individuell Würde zusprechen, bedeutet nichts für die Allgemeinheit.
ohne Gott?
Beim Begriff 'Würde' tritt sehr deutlich zu Tage, dass wir es hier mit einem intersubjektiven Urteil zu tun haben, das uns Menschen im Allgemeinen unter den Schutz des Rechts stellt.
Kodifizierte intersubjektive Verhaltensweisen stellen in den traditionellen Religionen den höchsten Willen dar, also den Gotteswillen. So ist auch die traditionelle Definition zu verstehen: Der Mensch ist Gottes Aufmerksamkeit und der Teilhabe an der Schöpfung würdig. Der Mensch wird damit über die Dinge (allerdings auch über die anderen Lebewesen) erhoben. Die Einzelheiten dieser "Seinsordnung" stehen im jeweiligen Schöpfungsmythos: Gott - Zeit, Raum - Mensch - Tiere - Pflanzen - Sachen.
Eine Definition über gesellschaftlich-rechtliche Anforderungen ist aber genauso möglich, wie ich oben versucht habe, aufzuzeigen.
Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 1979 schrieb:Würde,
Achtung gebietender innerer Wert; eine Haltung die durch das Bewusstsein vom eigenen Wert oder von einer geachteten Stellung bestimmt wird; mit hohem Ansehen verbundene Stellung. - (siehe auch Menschenwürde)
Das im Internet verfügbare PhilLex sagt unter anderem:
PhilLex schrieb:Nach Kant hat, alles was über jeden Preis erhaben ist, Würde. Würde ist für Kant ein innerer Wert. Autonomie ist die Grundlage der Würde.
Nach Schiller ist die Würde Ausdruck einer erhabenen Gesinnung.
Es ist umstritten, wie man den Begriff der Würde ohne theologischen Bezug analysieren kann.
Menschen
Offensichtlich bezeichnet "Würde" eine Beurteilung durch uns Menschen. Diese Würde muss über den Begriff "Wert" weit hinaus gehen, anderenfalls könnte man sich die Sonderbezeichnung sparen bzw. würden die Begriffe synonym benutzt, was nicht der Fall ist. Wenn ich mir die Definitionen ansehe, so scheint mir die Stellung bzw. deren Ansehen das Urteil am besten wieder zu geben.
Man schreibt Personen Würde zu, denen man Achtung entgegenbringt. Damit sind wir bei einem gesellschaftlichen Urteil. Das passt zu allen zitierten Definitionen, nicht aber zur Auffassung Kants und Schillers.
Kant, wie auch Schiller gehen von einer erhabenen Gesinnung bzw. einem inneren Wert (des Menschen) aus. Wenn das heute so wäre, dann würde ein Mensch, dessen Gesinnung sich als "mies" heraus stellt, würdelos dastehen. Das mag umgangssprachlich so sein, entspricht aber nicht unserem Grundgesetz oder dem Rechtsstaat allgemein. Denn auch der mieseste Typ ist immer noch würdig, unter dem Recht zu stehen.
Würde wird im Rechtsstaat also als unveräußerliches Mindesturteil über einen Menschen von allen Mitmenschen dieser Gesellschaft erwartet. Damit wird der Wert eines Menschen über alle Dinge und Taten erhoben.
Tiere
Da Würde das Urteil einer menschlichen Gesellschaft ist, hängt die Würde eines Tieres davon ab, wie diese Gesellschaft zu jenem Tier steht. Wir sind wohl alle bereit, höheren Säugetieren, insbesondere Primaten, Hunden und Katzen Würde zuzubilligen, ihr Leben also über reine Sachwerte zu stellen. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass in rechtlichen Belangen Tiere als Sachen behandelt werden, also würdelos. Wie weit man hier das Tierschutzrecht als Gradmesser der Würde eines Tieres heran ziehen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Allein die Tatsache, Tieren ein Rechtsminimum zuzuerkennen, bedeutet, dass unsere Gesellschaft Tieren eine eigene Würde zubilligt.
Pflanzen und andere Lebewesen
wird keine Würde im Allgemeinen zuerkannt. Dass einzelne Menschen bestimmten Lebensformen individuell Würde zusprechen, bedeutet nichts für die Allgemeinheit.
ohne Gott?
Beim Begriff 'Würde' tritt sehr deutlich zu Tage, dass wir es hier mit einem intersubjektiven Urteil zu tun haben, das uns Menschen im Allgemeinen unter den Schutz des Rechts stellt.
Kodifizierte intersubjektive Verhaltensweisen stellen in den traditionellen Religionen den höchsten Willen dar, also den Gotteswillen. So ist auch die traditionelle Definition zu verstehen: Der Mensch ist Gottes Aufmerksamkeit und der Teilhabe an der Schöpfung würdig. Der Mensch wird damit über die Dinge (allerdings auch über die anderen Lebewesen) erhoben. Die Einzelheiten dieser "Seinsordnung" stehen im jeweiligen Schöpfungsmythos: Gott - Zeit, Raum - Mensch - Tiere - Pflanzen - Sachen.
Eine Definition über gesellschaftlich-rechtliche Anforderungen ist aber genauso möglich, wie ich oben versucht habe, aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

