19-02-2010, 07:57
:icon_cheesygrin:
nun, in der Richtung hat es vor kurzem nen Fall gegeben, wo eine Person eben einen Fehlalarm ausgelöst hat, weil sie mit gschlossenem Motorradhelm in die Bank gelaufen ist,..Panik, Fehlalarm,..hat sich dann zwar aufgeklärt, aber trotzdem hat es eine Anzeige nach oben genanntem Paragraphen gegeben, und die Person ist auch verurteilt worden,..soviel zu an den Haaren herbeigezogen,..
(15-02-2010, 12:02)petronius schrieb:(13-02-2010, 18:44)d.n. schrieb: Man könnte mir also durch den zu erwartenden Aufruhr, wenn ich mit Sturmhaube in ein Geschäft oder ne Bank gehe, eben dieses Verhalten vorwerfen,..
das halte ich für an den haaren herbeigezogen und kann mir nicht vorstellen, daß du damit vor gericht durchkämst
nun, in der Richtung hat es vor kurzem nen Fall gegeben, wo eine Person eben einen Fehlalarm ausgelöst hat, weil sie mit gschlossenem Motorradhelm in die Bank gelaufen ist,..Panik, Fehlalarm,..hat sich dann zwar aufgeklärt, aber trotzdem hat es eine Anzeige nach oben genanntem Paragraphen gegeben, und die Person ist auch verurteilt worden,..soviel zu an den Haaren herbeigezogen,..
Aut viam inveniam aut faciam

