(13-02-2010, 17:28)Kephas schrieb: Nun, es muss nicht per se der Personalausweis sein, der Büchereiausweis oder ein anderes Dokument mit Bild ! tut es auch
das ist nicht richtig
kann denn außer mir keiner einen gesetzestext lesen?
(13-02-2010, 17:28)Kephas schrieb: Nun, es muss nicht per se der Personalausweis sein, der Büchereiausweis oder ein anderes Dokument mit Bild ! tut es auch.
Aber - um den Fall noch komplizierter zu machen:
Was wäre, wenn die Person - ich sage bewusst nicht Frau (denn man weiss nicht, ob eine Frau unter der Burka steckt!) - keine Frau, sondern einer der Bankräuber ist, der schon die Waffe gezogen hat und auf den Polizisten schiesst?
Also:
Die Burka in D,A und der CH gehört verboten
müssen jetzt alle nackt rumlaufen, weil sie ja unterm mantel oder hemd eine pistole haben könnten oder was?
(13-02-2010, 17:28)Kephas schrieb: Man ist verpflichtet, dem Fahrer oder eben dem Kontrolleur auf Verlangen den Fahrausweis (sprich:Fahrkarte) zu zeigen und falls der Zweifel hat, z.B. ob man der Besitzer der Monatskarte/Schülerkarte usw. ist, ist man verpflichtet ! sich auszuweisen
kannst du mir mal die einschlägigen beförderungsbedingungen zitieren?
ich bin mir sehr sicher, daß kein einschlägiges gesetz existiert
auch das von dir angesprochene hat aber immer noch nichts damit zu tun, daß man sich generell gegenüber einem schaffner auszuweisen hätte
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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