(13-02-2010, 16:34)Dornbusch schrieb:Zitat:Man muss sich von Rechtswegen z.B. in der BRD jederzeit (in der Öffentlichkeit) ausweisen können- ob per Personalausweis oder auf andere Weise ist egal-
Dies ist eine klare Aussage.
Ist es auch eine zutreffende Aussage?
Ich meine Nein
Ich bin aber gerne bereit, meine Meinung hierzu zu ändern, wenn mir einer den enstprechenden Paragraphen nennt.
kein problem:
§1 PersAuswG
Deutsche ... sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen
natürlich muß sich niemand vor der öffentlichkeit ausweisen, und trage sie auch die uniform eines schaffners
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)