13-02-2010, 15:59
(13-02-2010, 14:42)Kephas schrieb:(30-12-2009, 11:07)alwin schrieb: Das Vermummungsverbot hinterm Steuer ist gesetzlich hinterlegt. Frage mich jetzt aber nicht nach dem §§.
Gruß
So ist es, und in der BRD ist es juristisch egal, ob es sich dabei um eine Burkatragende Muslima oder "nur" um einen demonstranten mit umgebundenem Tuch vor dem Gesicht handelt.
magst du das juristisch etwas genauer erläutern?
wenn ich mit vollvisierhelm motorrad fahre, werde ich dann wegen verstoßes gegen das vermummungsverbot eingeknastet?
Zitat:Man muss sich von Rechtswegen z.B. in der BRD jederzeit (in der Öffentlichkeit) ausweisen können- ob per Personalausweis oder auf andere Weise ist egal- und wie soll sich eine burkatragende Frau, die z.B. sich einem Polizisten,Busfahrer oder Bahnschaffner gegenüber ausweisen soll (und evtl. sich weigert, einem fremden Mann ihr Gesicht zu zeigen) das bewerkstelligen?
na, genauso wie ich, wenn ich als motorradfahrer angehalten werde. helm/burka ab, personalausweis raus - gut is
und seit wann muß man sich einem busfahrer oder bahnschaffner gegenüber ausweisen?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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