25-12-2009, 21:08
(25-12-2009, 19:19)Maik schrieb:Zitat:Indes: Den klagenden Kirchen ging es mitnichten um den Schutz der Verkäuferinnen und Verkäufer. Das wäre auch kaum zu erwarten angesichts der restriktiven arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen, die hierzulande erheblich zu den für sonstige Arbeitnehmer anwendbaren Bestimmungen differieren.
Ich greife diese Behauptung mal heraus. Abgesehen davon das der Ruhetag einen ganz nachvollziehbaren Grund hat , ist es selbstverständlich das Sonntags jemand gebraucht wird der auf der Kanzel steht. Und ich glaube kaum das Kirchenbedienstete sich dieser Kritik anschliessen werden. Allerdings ist vom neuen deutschland nicht zu erwarten, das dieser Unterschied verstanden wird. Muss ständig gekauft werden? Nein! Braucht der Gläubige ständige geistige Nahrung? Ja! Auch und gerade in der heutigen Zeit.
Nur hat das nicht der Verein Kirche zu entscheiden bzw. der Staat der Beschwerde nachzugeben.
Außerdem: Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. Soll die Kirche erstmal bei ihren eigenen Arbeitnehmern anfangen.
(25-12-2009, 19:19)Maik schrieb:Zitat: Es ging um die Kirchen selbst. Und um deren Betroffenheit von der Berliner Regelung, die das Gericht ausdrücklich anerkannte. Doch worin eigentlich liegt diese Betroffenheit? Eine Beeinträchtigung religiöser Veranstaltungen ist nicht erkennbar. Die hauptsächliche Zeit für Gottesdienste ist der Vormittag und die Geschäfte öffneten an den Sonntagen erst ab 13 Uhr.
Laut dem erstaunlichen Fazit des Bundesverfassungsgerichts liegt die Betroffenheit der Kirchen darin, »dass sich durch die in Rede stehenden Ladenöffnungszeiten generell der Charakter der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe, aber auch der Besinnung verändert, weil diese Tage auch in ihrer Ganzheit als Tage der Ruhe und der seelischen Erhebung religiöse Bedeutung für die Beschwerdeführer haben«. Das Gericht zitiert zur Untermauerung seiner Argumentation sogar die entsprechende Bibelstelle »... am siebten Tage sollst Du ruhen, ...«.
Es ging den Kirchen also – und das ist alles andere als erstaunlich – darum, die eigene Sicht der Sonntage »in ihrer Ganzheit« juristisch als gesellschaftlich gültige Deutungshoheit legitimieren zu lassen. Was vollauf gelang.
Und das ist auch gut so. Stressvermeidung bzw. psychische Krankheiten die daraus resultieren sind für Czermak offenbar "christliche Traditionen". Für dieses Lob gebührt ihm natürlich Dank.
Nur hat der Staat die Sache nicht aus christlicher Sicht zu sehen. Wer definiert, dass Sonntags Ruhetag ist? Achja, die Bibel. :tard:
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]