19-12-2009, 15:28
Es gibt auch heute noch Geschäftsabschlüsse, wo das Händeschütteln dem Akt des Vertragsabschlusses gleich kommt.Und Gratulationen werden gewohnheitsmäßig per freundlichem Händeschütteln ausgedrückt. Wird hier dann auch erst ein den zu Beglückenden praktisch abweisenden Erklärungsvortrag gehalten?
Gruß
Gruß