17-12-2009, 11:27
(17-12-2009, 11:10)Romero schrieb: Sicherungsverwahrung (nicht Sicherheitsverwahrung) kommt aufs gleiche raus. Von mir aus können wir das Verwahren von wahrscheinlich Rückfälligen auch so nennen.
du hast recht - im eifer des gefechts hab ichs jetzt selber falsch geschrieben
nein, es kommt imho nicht aufs gleiche heraus, ob man sagt, wer sich "Mord, schwerer Vergewaltigung" schuldig gemacht hat, wird auch nach verbüßter haft weggesperrt, weil er es ja wieder tun könnte - oder ob eine entsprechende gefährlichkeitsprognose ergeben hat, daß wiederholungsgefahr besteht
gerade du hast dich doch darüber mokiert, daß die hürden für sicherungsverwahrung zu hoch hängen - weshalb ich dich eben so verstanden habe, daß du unter verzicht auf gefährlichkeitsprognose usw. bei bestimmten taten automatisch eine "haft für befürchtete, aber nicht begangene verbrechen" einführen willst
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


) kommt aufs gleiche raus. Von mir aus können wir das Verwahren von wahrscheinlich Rückfälligen auch so nennen.