16-12-2009, 01:29
Hallo d.n.,
ich denke auch, die gesetzlich geregelte Todesstrafe ist nicht gleichzusetzen mit vollendetem Mord oder Totschlag.
Ich frage aber, worin die Logik bei diesen staatlich geregelten Tötungshandlungen liegt. Um Logik anwenden zu können, braucht man Prämissen und Schlussregeln. Worin bestehen diese?
Gut, ein sehr armes Staatswesen, das seine Staatsbürger effektiv vor Wiederholungstätern schützen will, kann die Forderung nach Wirtschaftlickeit postulieren (dein Beispiel China).
Die üblichen Prämissen sind: Abschreckung, Rache, Prävention, Angstverhalten der Staatsbürger, starker Staat.
Welche Schlussregeln? Das gesellschaftliche System wirkt vernetzt und nicht linear. Es ist ferner vernetzt mit der Psyche der Täter und der übrigen Bevölkerung. Deshalb gibt es keine einfachen Wenn ... Dann - Regeln. Beispielsweise kann die Abschreckung der Todesstrafe die Täter brutalisieren. Das kostet dann möglichen Zeugen das Leben. Umgekehrt: ein schwach erscheindender Staat führt zur Selbstjustiz. Auch das kann Unbeteiligten das Leben (oder die Gesundheit) kosten.
Ich gebe dir Recht: Ethische Regeln helfen auf der praktischen Ebene nicht wirklich weiter.
Jedoch tun sie dies auf der formalen Ebene der Recht-Setzung: Wenn wir von Staatsbürgern in allen bisweilen auch zermürbenden Fällen verlangen, Tötungshandlungen effektiv zu unterlassen, dann muss dies auch für dass Staatswesen und seine Organe gelten. Anderenfalls wird zweierlei Recht aufgerichtet, dessen Wirkungsgeschichte in allen Fällen fatal verlief. Denn zweierlei Recht führt letztendlich in die Beliebigkeit. M. a. W. der Staat wird immer einen Grund finden, ein Gesetz zu formulieren, das Tötungshandlungen zulässt - schon gar aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus.
Die Sache mit der Logik ist also nicht so klar und hängt davon ab, auf welcher Ebene man argumentiert:
Auf der einfachen, praktischen Ebene des täglichen Handelns ist die Forderung nach einer letalen Eliminierung eines notorischen Wiederholungstäters durchaus "logisch", weil wirtschaftlich, abschreckend, starken Staat signalisierend, Selbstjustiz verhindernd.
Auf der komplexen Ebene der Rechtsetzung gilt aber eine ganz andere Logik. Und dort muss man unter den modernen Prämissen (Einheitliches Recht, Achtung des Menschenrechts, Internationale Konventionen) von allen Gesetzen abraten, die Tötungshandlungen legalisieren.
ich denke auch, die gesetzlich geregelte Todesstrafe ist nicht gleichzusetzen mit vollendetem Mord oder Totschlag.
Ich frage aber, worin die Logik bei diesen staatlich geregelten Tötungshandlungen liegt. Um Logik anwenden zu können, braucht man Prämissen und Schlussregeln. Worin bestehen diese?
Gut, ein sehr armes Staatswesen, das seine Staatsbürger effektiv vor Wiederholungstätern schützen will, kann die Forderung nach Wirtschaftlickeit postulieren (dein Beispiel China).
Die üblichen Prämissen sind: Abschreckung, Rache, Prävention, Angstverhalten der Staatsbürger, starker Staat.
Welche Schlussregeln? Das gesellschaftliche System wirkt vernetzt und nicht linear. Es ist ferner vernetzt mit der Psyche der Täter und der übrigen Bevölkerung. Deshalb gibt es keine einfachen Wenn ... Dann - Regeln. Beispielsweise kann die Abschreckung der Todesstrafe die Täter brutalisieren. Das kostet dann möglichen Zeugen das Leben. Umgekehrt: ein schwach erscheindender Staat führt zur Selbstjustiz. Auch das kann Unbeteiligten das Leben (oder die Gesundheit) kosten.
Ich gebe dir Recht: Ethische Regeln helfen auf der praktischen Ebene nicht wirklich weiter.
Jedoch tun sie dies auf der formalen Ebene der Recht-Setzung: Wenn wir von Staatsbürgern in allen bisweilen auch zermürbenden Fällen verlangen, Tötungshandlungen effektiv zu unterlassen, dann muss dies auch für dass Staatswesen und seine Organe gelten. Anderenfalls wird zweierlei Recht aufgerichtet, dessen Wirkungsgeschichte in allen Fällen fatal verlief. Denn zweierlei Recht führt letztendlich in die Beliebigkeit. M. a. W. der Staat wird immer einen Grund finden, ein Gesetz zu formulieren, das Tötungshandlungen zulässt - schon gar aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus.
Die Sache mit der Logik ist also nicht so klar und hängt davon ab, auf welcher Ebene man argumentiert:
Auf der einfachen, praktischen Ebene des täglichen Handelns ist die Forderung nach einer letalen Eliminierung eines notorischen Wiederholungstäters durchaus "logisch", weil wirtschaftlich, abschreckend, starken Staat signalisierend, Selbstjustiz verhindernd.
Auf der komplexen Ebene der Rechtsetzung gilt aber eine ganz andere Logik. Und dort muss man unter den modernen Prämissen (Einheitliches Recht, Achtung des Menschenrechts, Internationale Konventionen) von allen Gesetzen abraten, die Tötungshandlungen legalisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

