09-12-2009, 23:34
d.n. "Es gibt eindeutig böse Taten", heißt nicht, dass zur Abwehr in allen Fällen Gewalt verzichtbar wäre. Im Gegenteil: In deinem Beispiel halte ich den "gesetzten Schaden" (den Schuss) für das geringere und unvermeidbare Übel.
Du hast vollkommen Recht, "vermeidbarer Schaden" ist Definitionssache.
Im o. a. Sinne "vermeidbar" wäre der Schuss nur, wenn der Verhaftete sich der Staatsmacht beugt, wie es seine Pflicht wäre. Denn der Bürger, die Allgemeinheit verzichtet bewusst auf Gewalt und überträgt das Monopol der Gewalt auf den Staat.
Der "Spritzenstecher" will ja selbst "vermeidbaren Schaden" erzeugen. In diesen Fällen zählt das höhere Rechtsgut. Der Schuss hat also eine erwünschte, ja not-wendige, Wirkung. Aber er muss natürlich hinterfragt werden (Nebenwirkung).
Das alles heißt aber nicht, dass es keine bösen oder guten Taten gäbe. Nur im Alltag vermischen sich die Sichtweisen. Da mag es dann ein besser/schlechter-Verhältnis geben oder gar die Wahl unter verschiedenen Übeln.
Du hast vollkommen Recht, "vermeidbarer Schaden" ist Definitionssache.
Im o. a. Sinne "vermeidbar" wäre der Schuss nur, wenn der Verhaftete sich der Staatsmacht beugt, wie es seine Pflicht wäre. Denn der Bürger, die Allgemeinheit verzichtet bewusst auf Gewalt und überträgt das Monopol der Gewalt auf den Staat.
Der "Spritzenstecher" will ja selbst "vermeidbaren Schaden" erzeugen. In diesen Fällen zählt das höhere Rechtsgut. Der Schuss hat also eine erwünschte, ja not-wendige, Wirkung. Aber er muss natürlich hinterfragt werden (Nebenwirkung).
Das alles heißt aber nicht, dass es keine bösen oder guten Taten gäbe. Nur im Alltag vermischen sich die Sichtweisen. Da mag es dann ein besser/schlechter-Verhältnis geben oder gar die Wahl unter verschiedenen Übeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard