05-11-2009, 14:29
(05-11-2009, 14:16)petronius schrieb: seien wir doch mal ehrlich: um was es geht, ist nicht ein von egal was freier wille, sondern ausschließlich die verantwortung für menschliches handeln. und da würde ich erst mal so platt wie pauschal meinen:
wo immer mehrere handlungsalternativen bestehen, ist der mensch für sein handeln verantwortlich
anders formuliert:
die verantwortung für sein handeln kann der mensch nur dort von sich weisen, wo er alternativlos handelt (bzw. handeln muß)
neue baustelle:
wann ist menschliches handeln alternativlos?
Mit diesen Gedanken gleiten wir bereits wieder sanft von der Frage nach der Freiheit des Willens in das Gebiet der Frage nach der Freiheit des Tuns, was auch wenig verwunderlich ist, da beide Aspekte natürlich eng miteinander verwoben sind...
Und auch wenn es jetzt etwas erbsenzählerisch wirkt: Da es sich um wirklich grundlegende Erwägungen handelt, führt kein Weg daran vorbei, die dabei verwendeten Begriffe so präzise wie irgend möglich zu definieren: Was genau bedeutet: "Verantwortung" ("für etwas verantwortlich sein", "Verantwortung für etwas haben" usw.)?