02-11-2009, 01:52
Hallo Romero!
Hm… seit du den Aspekt mit reingebracht hast, was das Urteil über die Einstellung der Gesellschaft zu dem Opfer und der Tat aussagt, überlege ich, ob die, für deren psychischen Heilungsprozess die Bestrafung des Täters eher unerheblich ist, überhaupt so häufig Anzeige erstatten, sofern es sich nicht um Verbrechen (wie etwa Missbrauch innerhalb der Familie) handelt, bei dem sie sich nur durch den Gang zur Polizei vor Wiederholung schützen können. Denn wofür all das Leiden eines Gerichtsprozesses auf sich nehmen, wenn einem dessen Ergebnis eh nicht viel bedeutet – außer vielleicht noch aus Altriusmus, wenn man andere davor bewahren will, auch zu Opfern des gleichen Täters zu werden?
Würde um Umkehrschluss bedeuten, dass die, die tatsächlich Anzeige erstatten, auch die sind, für die das Urteil und die daranhängende gesellschaftliche Bewertung, die du beschrieben hast, eher hilfreich ist – oder eben schädlich, falls sie tatsächlich den Eindruck bekommen, dass das, was ihnen passiert ist, im Prozess verharmlost wird.
Zum Rückfallsrisiko:
Besonders groß wohl bei Leuten, die
- intellektuell oder emotional nicht fähig sind, die Konsequenzen ihres Handelns für die Opfer zu begreifen
- ihre Tat aus sonstwelchen Gründen nicht bereuen
- sich, falls ihre Tat das Ergebnis einer psychischen Störung ist, trotzdem nicht auf Therapie einlassen
- schonmal rückfällig geworden sind – wobei man natürlich, wie du schon sagst, am liebsten eine Sicherheit hätte, bevor man die Gefahr, die von dem Täter ausgeht, auf diese Weise rausfinden muss…
Wenn solche offensichtlichen Warnzeichen konsequent ernst genommen würden – und nicht wie in dem von dir zitierten Zeitungsartikel, wo man den Täter auch dann noch nicht vernünftig eingesperrt und bewacht hat, als wirklich schon sämtliche Alarmglocken geschrillt haben müssen – wäre schonmal was gewonnen. Und wenn jemand so offensichtlich an der Wiederholung seiner Taten interessiert sein kann und man ihn dann draußen rumlaufen lässt, ist das wirklich erschreckend.
Bei den Fällen, wo Einsicht, Therapiebereitschaft etc. gegeben sind und lediglich die grundsätzliche Unmöglichkeit vorliegt, sich in seiner Prognose hundertprozentig sicher zu sein, steht man dann wieder vor dem genannten Dilemma, wem man mit welcher Wahrscheinlichkeit riskieren will Unrecht zu tun.
Ich glaub, diese Diskussion macht einem vor allem eins klar: wie verdammt viele Aspekte es in dieser Frage zu berücksichtigen gibt, die eigentlich kaum unter einen Hut zu bekommen sind. Und irgendwie ist es feige, froh zu sein, diese Entscheidungen nicht als Richter, Psychologe oder Gesetzgeber treffen zu müssen – aber es fällt mir gerade auch schwer, mich diesem Gefühl zu erwehren.
Hm… seit du den Aspekt mit reingebracht hast, was das Urteil über die Einstellung der Gesellschaft zu dem Opfer und der Tat aussagt, überlege ich, ob die, für deren psychischen Heilungsprozess die Bestrafung des Täters eher unerheblich ist, überhaupt so häufig Anzeige erstatten, sofern es sich nicht um Verbrechen (wie etwa Missbrauch innerhalb der Familie) handelt, bei dem sie sich nur durch den Gang zur Polizei vor Wiederholung schützen können. Denn wofür all das Leiden eines Gerichtsprozesses auf sich nehmen, wenn einem dessen Ergebnis eh nicht viel bedeutet – außer vielleicht noch aus Altriusmus, wenn man andere davor bewahren will, auch zu Opfern des gleichen Täters zu werden?
Würde um Umkehrschluss bedeuten, dass die, die tatsächlich Anzeige erstatten, auch die sind, für die das Urteil und die daranhängende gesellschaftliche Bewertung, die du beschrieben hast, eher hilfreich ist – oder eben schädlich, falls sie tatsächlich den Eindruck bekommen, dass das, was ihnen passiert ist, im Prozess verharmlost wird.
Zum Rückfallsrisiko:
Besonders groß wohl bei Leuten, die
- intellektuell oder emotional nicht fähig sind, die Konsequenzen ihres Handelns für die Opfer zu begreifen
- ihre Tat aus sonstwelchen Gründen nicht bereuen
- sich, falls ihre Tat das Ergebnis einer psychischen Störung ist, trotzdem nicht auf Therapie einlassen
- schonmal rückfällig geworden sind – wobei man natürlich, wie du schon sagst, am liebsten eine Sicherheit hätte, bevor man die Gefahr, die von dem Täter ausgeht, auf diese Weise rausfinden muss…
Wenn solche offensichtlichen Warnzeichen konsequent ernst genommen würden – und nicht wie in dem von dir zitierten Zeitungsartikel, wo man den Täter auch dann noch nicht vernünftig eingesperrt und bewacht hat, als wirklich schon sämtliche Alarmglocken geschrillt haben müssen – wäre schonmal was gewonnen. Und wenn jemand so offensichtlich an der Wiederholung seiner Taten interessiert sein kann und man ihn dann draußen rumlaufen lässt, ist das wirklich erschreckend.
Bei den Fällen, wo Einsicht, Therapiebereitschaft etc. gegeben sind und lediglich die grundsätzliche Unmöglichkeit vorliegt, sich in seiner Prognose hundertprozentig sicher zu sein, steht man dann wieder vor dem genannten Dilemma, wem man mit welcher Wahrscheinlichkeit riskieren will Unrecht zu tun.
Ich glaub, diese Diskussion macht einem vor allem eins klar: wie verdammt viele Aspekte es in dieser Frage zu berücksichtigen gibt, die eigentlich kaum unter einen Hut zu bekommen sind. Und irgendwie ist es feige, froh zu sein, diese Entscheidungen nicht als Richter, Psychologe oder Gesetzgeber treffen zu müssen – aber es fällt mir gerade auch schwer, mich diesem Gefühl zu erwehren.
"Gottes ist der Osten und der Westen; wohin immer ihr also euch wendet, dort ist Gottes Angesicht." (2:115)