01-11-2009, 13:41
(01-11-2009, 07:23)Dornbusch schrieb: Hallo Petronius
Ich möchte einen weiteren Punkt aufgreifen:
Zitat:Zitat:
Erwähnen möchte ich auch, daß der Besuch des RU immer ein freiwillger ist. Jeder darf sich für den Ethikunterricht entscheiden
was aber von den kirchen aufs heftigste bekämpft wird
Mir ist keine kirchliche Verlautbarung in diese Richtung bekannt
jetzt muß ich aber lachen:
Pro Reli war ein Volksbegehren im Land Berlin, dessen Ziel es war, durch einen Volksentscheid das Schulgesetz Berlins zu ändern. Dieses sieht seit 2006 für die Klassenstufen 7 bis 10 das neu eingeführte Fach Ethik als ordentliches Lehrfach vor, während Religions- und Weltanschauungsunterricht – wie seit 1948 – in Berlin ab der ersten Klasse zusätzlich freiwillig besucht werden kann. Pro Reli wollte diese Regelung durch eine nach Konfessionen getrennte Wahlpflichtfachgruppe Ethik/Religion ab der ersten Klasse ersetzen
http://de.wikipedia.org/wiki/Pro_Reli
Zitat:Im Gegenteil befürworten die Kirchen den Ethikunterricht für Atheisten
Mir ist keine kirchliche Verlautbarung in diese Richtung bekannt :icon_cheesygrin:
Zitat:Ich nehme an, der Begriff "Tendenzbetrieb" ist dir bekannt. Sollte der IBKA dagegen Gründe haben, dann würden die auch für andere Tendenzbetriebe als nur die Kirche gelten
na selbstverständlich!
erklär mir aber bitte, was das glaibensleben eine putzfrau mit ihrer arbeit zu tun haben soll, anstatt dich hinter dem begriff des "tendenzbetriebs" zu verstecken. ein tendenzbetrieb ist z.b. die gewerkschaft, und daher ginge es z.b. nicht an, wenn ein gewerkschaftssekretär gleichzeitig als vertreter von arbeitgeberinteresen aufträte
das ist (aus guten gründen) sache bei tendenzbetrieben - in den beklagten fällen im kirchlichen bereich liegt die sache meist ganz anders und stellt nur eine imho unzulässige einmischung in den privat- und persönlichkeitsbereich dar
Zitat:Mich erstaunt in deinem Text, aber auch in Texten anderer Atheisten, daß das, was ansonsten in der Gesellschaft üblich ist, dann kritisiert wird, wenn es die Kirche auch tut
dem ist nicht so - siehe oben
keiner putzfrau im gewerkschaftshaus kann gekündigt werden, nur weil sie cdu wählt
Zitat:Mir sind dagegen aber keine betriebsbedingten Kündigungen kirchlicher Mitarbeiter bekannt
mir schon. ich kenne z.b. eine langjährige kindergartenerzieherin in einer kirchlichen einrichtung, die gekündigt wurde, weil sie sih für diese kirche kaputtgerackert hat und nun eben körperlich den anforderungen nicht mehr gewachsen ist
das hat aber nichts mit tendenzbetrieb zu tun, sondern illustriert nur die "christliche nächstenliebe"
Zitat:Ob eine Putzfrau verheiratet ist oder nicht, hat natürlich keinen Einfluß auf die Qualität ihrer Arbeit.
Wenn sie aber einen Arbeitsvertrag mit der Kirche abschließt, verpflichtet sie sich auch im gesamten Privatleben den Grundsätzen der Kirche
das eben ist imho nicht rechtens
die zeiten der leibeigenschaft sind vorbei
Zitat:Für Angestellte des öffentlichen Dienstes und für Beamte gelten ähnliche Regeln
das träumst du nur. welche sollten das sein?
Zitat:Und vom Angestellten von VW wird auch erwartet, daß er VW fährt
das steht in keinem arbeitsvertrag und es ist auch ein kündigungsgrund, wenn er opel fährt
Zitat:Wer als Berufskraftfahrer im Privatleben seinen Führerschein verliert, wird auch seinen Arbeitsplatz verlieren
weil der führerschein eben auch grundlage seiner arbeit ist und nicht reine privatangelegenheit
Zitat:Petronius, ich kann wirklich nicht erkennen, in diesem Artikel, wo die Bevorzugung der Kirchen nun stattfinden soll.
Wem gegenüber findet denn eine Vorzugsbehandlung statt? Wer hat Nachteile durch die Kooperation von Staat und Kirche?
siehe oben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)