01-11-2009, 07:23
Hallo Petronius
Ich möchte einen weiteren Punkt aufgreifen:
Mir ist keine kirchliche Verlautbarung in diese Richtung bekannt. Im Gegenteil befürworten die Kirchen den Ethikunterricht für Atheisten, damit diese Schüler ebenfalls in den Genuß einer Werteerziehung kommen. An manchen Schulen stellt sich dabei allerdings als Problem heraus, daß ein Ethiklehrer keine Qualifikation für dieses Fach haben muß.
Der Ethikunterricht wird gegenwärtig zudem stark belastet durch den hohen Anteil an Moslems, die vom Gesetzgeber zur Teilnahme am Ethikunterricht gezwungen werden! Niemand wird zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen. Atheisten und Moslems werden aber zur Teilnahme am Ethikunterricht gezwungen.
Aus diesem Grund wird ja über die Einführung des Faches Islamlehre diskutiert.
Der IBKA fordert die Abschaffung des einzigen Pflicht-Unterrichtsfaches, dessen Besuch freiwillig ist?
Ich nehme an, der Begriff "Tendenzbetrieb" ist dir bekannt. Sollte der IBKA dagegen Gründe haben, dann würden die auch für andere Tendenzbetriebe als nur die Kirche gelten.
Mich erstaunt in deinem Text, aber auch in Texten anderer Atheisten, daß das, was ansonsten in der Gesellschaft üblich ist, dann kritisiert wird, wenn es die Kirche auch tut.
Angestellte haben überall andere Rechte als Arbeiter. Nirgends werden Arbeitnehmerrechte so oft mißachtet, wie in der Wirtschaft. Es ist richtig, daß die Kirche Mitarbeiter entläßt, die gegen die Loyalitätspflicht und die Anforderungen der Kirche dauerhaft verstoßen. Mir sind dagegen aber keine betriebsbedingten Kündigungen kirchlicher Mitarbeiter bekannt.
Ob eine Putzfrau verheiratet ist oder nicht, hat natürlich keinen Einfluß auf die Qualität ihrer Arbeit.
Wenn sie aber einen Arbeitsvertrag mit der Kirche abschließt, verpflichtet sie sich auch im gesamten Privatleben den Grundsätzen der Kirche.
Für Angestellte des öffentlichen Dienstes und für Beamte gelten ähnliche Regeln. Und vom Angestellten von VW wird auch erwartet, daß er VW fährt. Wer als Berufskraftfahrer im Privatleben seinen Führerschein verliert, wird auch seinen Arbeitsplatz verlieren.
Petronius, ich kann wirklich nicht erkennen, in diesem Artikel, wo die Bevorzugung der Kirchen nun stattfinden soll.
Wem gegenüber findet denn eine Vorzugsbehandlung statt? Wer hat Nachteile durch die Kooperation von Staat und Kirche?
Gruß Dornbusch
P.s. Kirchensteueramt, nicht Kirchenfinanzamt! Mein Fehler! Entschuldigung
Ich möchte einen weiteren Punkt aufgreifen:
Zitat:Zitat:
Erwähnen möchte ich auch, daß der Besuch des RU immer ein freiwillger ist. Jeder darf sich für den Ethikunterricht entscheiden
was aber von den kirchen aufs heftigste bekämpft wird
Mir ist keine kirchliche Verlautbarung in diese Richtung bekannt. Im Gegenteil befürworten die Kirchen den Ethikunterricht für Atheisten, damit diese Schüler ebenfalls in den Genuß einer Werteerziehung kommen. An manchen Schulen stellt sich dabei allerdings als Problem heraus, daß ein Ethiklehrer keine Qualifikation für dieses Fach haben muß.
Der Ethikunterricht wird gegenwärtig zudem stark belastet durch den hohen Anteil an Moslems, die vom Gesetzgeber zur Teilnahme am Ethikunterricht gezwungen werden! Niemand wird zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen. Atheisten und Moslems werden aber zur Teilnahme am Ethikunterricht gezwungen.
Aus diesem Grund wird ja über die Einführung des Faches Islamlehre diskutiert.
Der IBKA fordert die Abschaffung des einzigen Pflicht-Unterrichtsfaches, dessen Besuch freiwillig ist?
Zitat:es ist imho nicht einzusehen, daß und warum kirchlich angestellte nicht über die gleichen rechte verfügen wie arbeitnehmer in der freien wirtschaft. eine putzfrau ist eine putzfrau - und ihre fähigkeit, den kindergarten sauber zu halten, hängt nicht davon ab, ob sie auch kirchlich verheiratet ist
Ich nehme an, der Begriff "Tendenzbetrieb" ist dir bekannt. Sollte der IBKA dagegen Gründe haben, dann würden die auch für andere Tendenzbetriebe als nur die Kirche gelten.
Mich erstaunt in deinem Text, aber auch in Texten anderer Atheisten, daß das, was ansonsten in der Gesellschaft üblich ist, dann kritisiert wird, wenn es die Kirche auch tut.
Angestellte haben überall andere Rechte als Arbeiter. Nirgends werden Arbeitnehmerrechte so oft mißachtet, wie in der Wirtschaft. Es ist richtig, daß die Kirche Mitarbeiter entläßt, die gegen die Loyalitätspflicht und die Anforderungen der Kirche dauerhaft verstoßen. Mir sind dagegen aber keine betriebsbedingten Kündigungen kirchlicher Mitarbeiter bekannt.
Ob eine Putzfrau verheiratet ist oder nicht, hat natürlich keinen Einfluß auf die Qualität ihrer Arbeit.
Wenn sie aber einen Arbeitsvertrag mit der Kirche abschließt, verpflichtet sie sich auch im gesamten Privatleben den Grundsätzen der Kirche.
Für Angestellte des öffentlichen Dienstes und für Beamte gelten ähnliche Regeln. Und vom Angestellten von VW wird auch erwartet, daß er VW fährt. Wer als Berufskraftfahrer im Privatleben seinen Führerschein verliert, wird auch seinen Arbeitsplatz verlieren.
Petronius, ich kann wirklich nicht erkennen, in diesem Artikel, wo die Bevorzugung der Kirchen nun stattfinden soll.
Wem gegenüber findet denn eine Vorzugsbehandlung statt? Wer hat Nachteile durch die Kooperation von Staat und Kirche?
Gruß Dornbusch
P.s. Kirchensteueramt, nicht Kirchenfinanzamt! Mein Fehler! Entschuldigung