31-10-2009, 11:02
Ich habe den Artikel gelesen.
Aus diesem Artikel geht nicht hervor, aus welchem Grund der IBKA an der bisherigen Form der Kooperation zwischen Staat und Kirche etwas ändern möchte.
Leider sind im Artikel einige Ungenauigkeiten enthalten.
Kirchensteuer: Diese wird entweder von kircheneigenen Finanzämtern oder von staatlichen Finanzämtern verwaltet. Im letzteren Fall läßt sich der Staat diese Leistung bezahlen. Interessant wäre auch der Hinweis gewesen, daß der Steuerpflichtige seine Steuerschuld um den Betrag der Kirchensteuer kürzen kann! Das gilt auch für Spenden.
Religionsunterricht: Im Artikel wird als Aufgabe des RU die Bindung von Kindern und Eltern an die Kirche genannt, um deren Fortbestand zu sichern. Diese Aufgabe ist allerdings in keiner offiziellen Aufgabenbeschreibung für den RU enthalten. Die Lehrpläne für den RU werden vom Kultusministerium erstellt. Erwähnen möchte ich auch, daß der Besuch des RU immer ein freiwillger ist. Jeder darf sich für den Ethikunterricht entscheiden.
Theologische Fakultät: Ein Teil der ausgebildeten Theologen arbeitet in der Kirche, ein anderer Teil arbeitet in der freien Wirtschaft oder an Universitäten. Ein Theologieprofessor verliert seinen Lehrstuhl nicht, wenn er in Konflikt mit der Kirche gerät. Die Aussage im Artikel dazu ist falsch.
Die Kirche ist ein Tendenzbetrieb. Das gilt ebenso für den Staat, die Bundeswehr, die Parteien u.a. Auch in der Kirche gibt es kein Streikrecht!
Dennoch gibt es eine betriebliche und überbetriebliche Arbeitnehmervertretung in der Kirche (MAV und KODA)
Die sozialen Einrichtungen der Kirche dienen dem Allgemeinwohl. Sie stehen jedem offen. Damit erbringt die Kirche auch Leistungen, die ansich Aufgabe des Staates wären. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn der Staat sich finanziell an diesen Leistungen beteiligt.
Der IBKA fordert ein Ende der Bevorzugung kirchlicher Einrichtungen. Worin diese Bevorzugung bestehen soll, wird in diesem Artikel nicht erkennbar.
Gruß Dornbusch
Aus diesem Artikel geht nicht hervor, aus welchem Grund der IBKA an der bisherigen Form der Kooperation zwischen Staat und Kirche etwas ändern möchte.
Leider sind im Artikel einige Ungenauigkeiten enthalten.
Kirchensteuer: Diese wird entweder von kircheneigenen Finanzämtern oder von staatlichen Finanzämtern verwaltet. Im letzteren Fall läßt sich der Staat diese Leistung bezahlen. Interessant wäre auch der Hinweis gewesen, daß der Steuerpflichtige seine Steuerschuld um den Betrag der Kirchensteuer kürzen kann! Das gilt auch für Spenden.
Religionsunterricht: Im Artikel wird als Aufgabe des RU die Bindung von Kindern und Eltern an die Kirche genannt, um deren Fortbestand zu sichern. Diese Aufgabe ist allerdings in keiner offiziellen Aufgabenbeschreibung für den RU enthalten. Die Lehrpläne für den RU werden vom Kultusministerium erstellt. Erwähnen möchte ich auch, daß der Besuch des RU immer ein freiwillger ist. Jeder darf sich für den Ethikunterricht entscheiden.
Theologische Fakultät: Ein Teil der ausgebildeten Theologen arbeitet in der Kirche, ein anderer Teil arbeitet in der freien Wirtschaft oder an Universitäten. Ein Theologieprofessor verliert seinen Lehrstuhl nicht, wenn er in Konflikt mit der Kirche gerät. Die Aussage im Artikel dazu ist falsch.
Die Kirche ist ein Tendenzbetrieb. Das gilt ebenso für den Staat, die Bundeswehr, die Parteien u.a. Auch in der Kirche gibt es kein Streikrecht!
Dennoch gibt es eine betriebliche und überbetriebliche Arbeitnehmervertretung in der Kirche (MAV und KODA)
Die sozialen Einrichtungen der Kirche dienen dem Allgemeinwohl. Sie stehen jedem offen. Damit erbringt die Kirche auch Leistungen, die ansich Aufgabe des Staates wären. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn der Staat sich finanziell an diesen Leistungen beteiligt.
Der IBKA fordert ein Ende der Bevorzugung kirchlicher Einrichtungen. Worin diese Bevorzugung bestehen soll, wird in diesem Artikel nicht erkennbar.
Gruß Dornbusch
