(30-10-2009, 17:14)petronius schrieb: bergbau ist hochqualifizierte facharbeit. da kannst du keinen ungelernten und vermutlich unwilligen gefangenen hinstellen. und der wächter an seiner seite wäre teurer als menü und fernsehen
Stimmt. Dann also Fliessbandarbeit verrichten. Wächter sind nur teurer, wenn du jedem einzelnen nen Wächter zur Seite stellst
(30-10-2009, 17:14)petronius schrieb: doch, so einfach ist das
das recht auf menschenwürde steht selbst dem zu, der sie selber verletzt
Das finde ich falsch, wenn es um das Recht um Freiheit geht, das ich explizit angesprochen habe.
(30-10-2009, 17:14)petronius schrieb: ich kann dir nicht folgen. was meinst du damit?
Du fragtest, ob ich es ernst meine. Ich sage: Ja
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb:romero schrieb:Das Mädchen, das vom Kinderschänder in seinem ersten gescheiterten Resozialisierungsversuch vergewaltigt worden wäre, hätte was davon, wenn es gar nicht dazu kommen würde
hätte, wäre, würde...
genau!
Das "hätte wäre würde...." stammt von dir. Ich habe mit der Zitat-Funktion geschlampt und es bei Bemerken leider nicht mehr korrigieren können. Meine Antwort auf deine aussage "hätte, wäre, würde", war:
Zitat:Ja, richtig. Weil es (noch) nicht so ist, wie ich beschrieb, sagte ich "hätte, wäre würde". Sonst würde ich sagen: "hat, ist, wird."
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: er besteht darin, daß ja durch rückfall eben gerade die resozialisierungsfähigkeit widerlegt wäre. und bei gegebener resozalisierung(sfähigkeit) es nicht zum rückfall kommt
nur weiß man das eben immer hinterher - anders gehts nicht
Ja, das ist mir klar. Tut mir wirklich leid, aber ich sehe diesen Widerspruch nicht in meiner Aussage:
Zitat:Um ein einziges Mädchen (oder auch Junge selbstverständlich) vor der Schändung zu bewahren, würde ich es - auch wenn du das als sozial unverträglich ansehen magst - in Kauf nehmen, dass zusammen mit denen, die Rückfällig geworden wären, ein gewisser - von mir aus hoher - Prozentsatz bereits verurteilter Vergewaltiger in Sicherheitsverwahrung bleibt, obwohl SIE Resolzialisierungsfähig wären. Hätten sie sich überlegen sollen, bevor sie das Leben eines Menschen zerstören oder stark aus der Bahn werfen.
D.h. ich nehme in Kauf, dass einer, den man tatsächlich hätte resozialisieren können, nicht resozialisiert wird, sondern im Knast bleibt, wenn im Gegenzug mit dieser Massnahme ausgeschlossen wird, dass einer, der Rückfällig würde, fälschlicherweise als resozialisierbar eingeschätzt wird. Man geht also auf Nummer sicher zu Lasten der resozialisierbaren Einmal-Vergewaltiger.
Mit anderen Worten: Wer einmal jemanden missbraucht, der hat geschissen, ob er nun resozialisiert werden könnte, oder nicht. Pech gehabt.
Mir ist klar, dass du damit überhaupt nicht einverstanden bist.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: jetzt machst du aber eine neue baustelle auf. "automatische Sicherheitsverwahrung" wäre ein neues thema, und widerspräche unseren rechtsnormen
Ich behaupte ja nicht, unsere Rechtsnormen wären über jeden Zweifel erhaben. Darum geht's ja gerade in unserer Diskussion hier, nicht?

