(30-10-2009, 16:12)petronius schrieb: das heißt: deine forerung ist bereits erfüllt
Zitat:Um das persönliche Recht des Täters auf Resozialisierung
wo ist dieses festgeschrieben?
und hat nicht auch die gesellschaft ein recht auf resozialisierung, anstatt lebenslang einen gefangenen versorgen zu müssen?
Kommt drauf an wie teuer der Gefangene wird. Fernseher (natürlich ist das teuer!) und 3 Menüs zur Auswahl täglich (ja, das haben sie, hab die Speisekarte gesehen - es wird oft sogar im Herkunftsland des Gefangenen "übliches" gekocht) müssen meiner Meinung nach nicht sein.
Gefangene sollen sich tagsüber nicht mit fernsehen, sondern mit harter, körperlicher Arbeit beschäftigen. Das baut auch Aggressionen ab. Von mir aus im Bergbau. Das kommt bedeutend billiger, und der Gefangene tut noch was für die Gesellschaft.
(30-10-2009, 16:12)petronius schrieb: das recht auf menschenwürde (und einfach so "weggesperrt" zu werden, verstößt gegen dasselbe) ist unantastbar. für die fälle, wo der straftäter nach verbüßung seiner strafe weiter eine gefahr darstellt, gibt es ja das instrument der sicherheitsverwahrung
Das Recht auf Menschenwürde ist unantastbar, und trotzdem hat der Vergewaltiger diese seinem Opfer genommen. So einfach ist das also nicht. Er opferte sein Menschenrecht auf Freiheit seinem perversen Sexualtrieb. Ich bin ja nicht dafür, dass er gefoltert wird oder so.
(30-10-2009, 16:12)petronius schrieb: in erster linie um die möglichkeit, sicherheitsverwahrung auch nachträglich (also nicht bereits bei urteilsverkündung) zu verhängen
Achso. Ja, warum nicht. Bin dafür.
(30-10-2009, 16:12)petronius schrieb: das meinst du jetzt nicht ernst, oder doch?
Naja doch, beim Vorwurf der mutwilligen Faktenverdrehung schon, doch.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: wer hat was davon und warum?Das Mädchen, das vom Kinderschänder in seinem ersten gescheiterten Resozialisierungsversuch vergewaltigt worden wäre, hätte was davon, wenn es gar nicht dazu kommen würde
hätte, wäre, würde... [/quote]
Ja, richtig. Weil es (noch) nicht so ist, wie ich beschrieb, sagte ich "hätte, wäre würde". Sonst würde ich sagen: "hat, ist, wird."
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: seh ich anders
Dein gutes Recht.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: und dir selber fällt der soeben von dir vorgetragene widerspruch nicht auf?
Leider nicht. Kläre mich bitte auf.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: genau das sagte ich. niemand würde mehr ein gutachten erstellen, weil dieses immer mit risiko verbunden ist
Was auch nicht mehr nötig wäre, bei automatischer Sicherheitsverwahrung
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: ich hatte dich so verstanden, daß der täter auf jeden fall schlechter gestellt sein solle als das opfer
Das war ein Missverständnis, so meinte ich das keinesfalls.

