30-10-2009, 16:12
(30-10-2009, 15:01)Romero schrieb:(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: was ändert das an der abschreckungswirkung - so sie denn bestehen soll?
Dass mildere Bestrafung in den USA sogar NOCH höhere Kriminalitätsraten zur Folge hätten? Meine Persönliche Mutmassung, nichts was ich statistisch beweisen kann, und daher erhebe ich auch keinen Wahrheitsanspruch auf diese Aussage. Vielleicht kannst du mir das Gegenteil beweisen? Musst du natürlich nicht, denn es wäre ja an mir die Aussage zu belegen, nicht an dir sie zu widerlegen. Aber ich bin an allen Fakten zum Thema interessiert, und auch bereit meine Meinung zu ändern, wenn ich mich dazu veranlasst fühle
romero, du weißt doch so gut wie ich, welchen wert derart freihändige was-wäre-wenn-spielchen haben
Zitat:Sicherheitsverwahrung. Ja, das gibts bei uns auch, um auf deine Frage dazu zu antworten
das heißt: deine forerung ist bereits erfüllt
Zitat:Um das persönliche Recht des Täters auf Resozialisierung
wo ist dieses festgeschrieben?
und hat nicht auch die gesellschaft ein recht auf resozialisierung, anstatt lebenslang einen gefangenen versorgen zu müssen?
Zitat:Es sind von schweren Verbrechen die Rede, wie Kinderschändung und Raubmord. Wozu solche Individuen wieder auf die Gesellschaft loslassen? Weil die das Recht dazu haben? Das haben sie verwirkt, meiner Meinung nach
das recht auf menschenwürde (und einfach so "weggesperrt" zu werden, verstößt gegen dasselbe) ist unantastbar. für die fälle, wo der straftäter nach verbüßung seiner strafe weiter eine gefahr darstellt, gibt es ja das instrument der sicherheitsverwahrung
Zitat:(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: hast du die diesbezügliche debatte in d nicht mitverfolgt?
Nein, worum gings da?
in erster linie um die möglichkeit, sicherheitsverwahrung auch nachträglich (also nicht bereits bei urteilsverkündung) zu verhängen
Zitat:(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: ich habe den eindruck, daß du hier mutwillig völlig falsche zusammenhänge konstruierst
Was natürlich nicht der Fall ist. Woraus schliesst du das? Findest du, Mörder haben das Recht auf Fernsehen im Gefängnis?
das meinst du jetzt nicht ernst, oder doch?
was ich sagen wollte: daß der strafvollzug so teuer ist, hat mit fernsehern das allerwenigste zu tun...
Zitat:(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: wer hat was davon und warum?Das Mädchen, das vom Kinderschänder in seinem ersten gescheiterten Resozialisierungsversuch vergewaltigt worden wäre, hätte was davon, wenn es gar nicht dazu kommen würde
hätte, wäre, würde...
Zitat:Um ein einziges Mädchen (oder auch Junge selbstverständlich) vor der Schändung zu bewahren, würde ich es - auch wenn du das als sozial unverträglich ansehen magst - in Kauf nehmen, dass zusammen mit denen, die Rückfällig geworden wären, ein gewisser - von mir aus hoher - Prozentsatz bereits verurteilter Vergewaltiger in Sicherheitsverwahrung bleibt, obwohl SIE Resolzialisierungsfähig wären
seh ich anders
und dir selber fällt der soeben von dir vorgetragene widerspruch nicht auf?
Zitat:(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: wie soll so eine "haftung" in der praxis aussehen?
die logische folge wäre doch, daß niemand bereit wäre, ein entsprechendes gutachten auch nur zu erstellen
Sie würden kein Risiko eingehen
genau das sagte ich. niemand würde mehr ein gutachten erstellen, weil dieses immer mit risiko verbunden ist
Zitat:(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: auch das sehe ich anders. jeder, egal ob täter oder opfer, hat solange anspruch auf psychologische betreuung, wie sie erforderlich ist
Sag ich doch. Bei den Opfern sollte die Psychologische Betreuung ausgebaut werden, da sehe ich noch Handlungsbedarf. Ich habe extra noch geschrieben, nicht zu Lasten des Täters. Wo siehst du hier einen Widerspruch zu deiner Ansicht?
ich hatte dich so verstanden, daß der täter auf jeden fall schlechter gestellt sein solle als das opfer
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

