05-10-2009, 17:38
Dann verstehe ich die Logik der deutschen Rechtsprechung nicht.
Ich darf ab dem 3 Monat nicht abtreiben, weil es sich dann bereits um ein Lebewesen mit dem recht zu leben handelt. Aber ich darf es eigenmächtig töten (nehmen wir an eine Frau würde das über sich bringen) ohne dafür belangt zu werden, auch wenn eindeutig die mutmaßliche Tötung bewiesen werden kann...
Klingt für mich inkonsequent, ohne die Berücksichtigung der reinen Ausführbarkeit des Verfahrens bei Kindstötung im Mutterleib.
Wenn ein anderer die Mutter so verletzt, dass das Kind dabei stirbt und hier die Mutmaßlichkeit nachgewiesen werden kann ist das somit "nur" Körperverletzung, oder?
Ich darf ab dem 3 Monat nicht abtreiben, weil es sich dann bereits um ein Lebewesen mit dem recht zu leben handelt. Aber ich darf es eigenmächtig töten (nehmen wir an eine Frau würde das über sich bringen) ohne dafür belangt zu werden, auch wenn eindeutig die mutmaßliche Tötung bewiesen werden kann...
Klingt für mich inkonsequent, ohne die Berücksichtigung der reinen Ausführbarkeit des Verfahrens bei Kindstötung im Mutterleib.
Wenn ein anderer die Mutter so verletzt, dass das Kind dabei stirbt und hier die Mutmaßlichkeit nachgewiesen werden kann ist das somit "nur" Körperverletzung, oder?
Gruß
Motte
Motte