05-10-2009, 03:54
(05-10-2009, 00:33)Witch of Hope schrieb: Abtreibung ist, zumindest in den ersten 3 Monaten (danach gelten Sonderregelungen), das natürlich Recht der Frau, und NUR SIE kann und darf darüber entscheiden.
Wo hast du denn das her?
Die Abtreibung, d.h. die Tötung, eines ungeborenen Menschen ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Der §218 StGB (Staftaten gegen das Leben) belegt die Zuwiderhandlung mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, begeht die Schwangere die Tat mit bis zu einem Jahr. Der §218a StGB hebt nur die Strafen für die Schwangere und den Arzt auf, wenn dies auf Verlangen der Schwangeren geschieht und ein Arzt diese durchführt und seit Beginn der Schwangerschaft nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind. Weiterhin wenn eine medizinische Indikation besteht. Trotz der Straffreiheit der beteiligten in diesem Fällen bleibt die Tat rechtswidrig. Denn der §218 StGB und das Verbot der Abtreibung rekurieren auf Art. 2 GG das uneingeschränkte Lebensrecht der menschlichen Person. Die Rechtswidrigkeit der straffreien Abtreibung wurde vom BHG (NJW 2003, 2011) und vom BVerfG (NJW 1993, 1751) bestätigt. Im weiteren wurde die Einrichtung, Beratungen bezüglich von Schwangeren wie sie der §219 StGB regelt nur deshalb geduldet, weil er der Minderung der Abtreibung dienen soll. Das BVerfG hat den Gesetzgeber dazu aufgefodert weiterhin deutlich zu machen, dass die Rechtswidrigkeit der Tötung des ungeborenen Lebens der menschlichen Person weiterbesteht.
(05-10-2009, 00:33)Witch of Hope schrieb: Es ist schon ein Skandal, dass auf Druck der Kirchen und konservativer politischer Kreise Frauen gezwungen werden, sich "beraten" zu lassen, aber das ist mir noch lieber als das, was in den USA an Druck auf diese Frauen ausgeübt wird.
Ein Skandal ist es, dass Menschen wie du die Tötung menschlichen Lebens als Recht verteidigen und nicht anerkennen wollen, dass es Unrecht ist.
Dr. Knut Wiebe schreibt folgerichtig: "Die Folgen sind auch schon sichtbar: das Bewusstsein, dass Abtreibungen Unrecht sind, ist weithin verloren gegangen und das, obwohl der Schwangerschaftsabbruch als Straftatbestand, § 218 StGB, nach wie vor im Strafgesetzbuch enthalten ist und zwar im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“."
(05-10-2009, 00:33)Witch of Hope schrieb: Ich widerhole noch einmal: Meine Mutter wollte mich und meine Schwester abtreiben. Es wurde ihr verboten. Hätte sie es tun dürfen, wäre Gina und mir viel erspart geblieben!!!!
Es ist nicht nur bedauerlich, sondern geradezu traurig wie du den Grund deiner eigenen Existenz bedauerst. Der Zynismus mit du dabei das Recht auf Tötung menschlichen Lebens und die Kritik daran als Skandal verurteilst, macht das aus meiner Sicht nur noch bedauernswerter.
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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