04-10-2009, 22:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-10-2009, 22:48 von DureeTotale.)
(04-10-2009, 21:38)Ekkard schrieb:(04-10-2009, 21:06)DureeTotale schrieb: Und wie zur Bestätigung dessen sehen wir ja auch in unserer noch sehr von den angeblich so einzigartig wunderbaren christlichen "Werten" durchdrungenen Sozialisation, dass den Menschen das selbstbestimmte Ausscheiden aus diesem Leben so schwer wie nur irgend möglich gemacht wird, obwohl solches sich doch angesichts der bedenklichen Umstände des Eintrittes ins Leben als eines der ursprünglichsten Menschen-Rechte überhaupt darstellt!Manchmal frage ich mich: Zuende gedacht, wovon ist die Rede?
Hat der Mensch das Leben geschaffen oder gegeben?
Offenbar nicht!
Darf er überhaupt über das Leben (mindestens das menschliche) in irgendeiner Weise verfügen?
Dazu sehe ich keinen Anlass; es sei denn man steht auf dem Standpunkt: "Es gibt ja genug!"
Angesichts solch merkwürdiger Einlassungen muss ich dich in völlig gleicher Weise fragen: Zuende gedacht? Ganz offenkundig nicht!
(04-10-2009, 21:38)Ekkard schrieb: Darf er überhaupt über das Leben (mindestens das menschliche) in irgendeiner Weise verfügen? Dazu sehe ich keinen Anlass...
Ach so: Über das menschliche Leben darf der Mensch nicht verfügen, nicht mal über sein eigenes, über anderes Leben hingegen schon, denn das ist etwas gaaanz anderes, weil Leben nicht gleich Leben ist!
Sodann: Mit Zeugung und Geburt verfügt der Mensch ja bekanntlich sehr wohl und sehr massiv über menschliches Leben, und zwar noch nicht einmal über sein eigenes, sondern fremdes!
(04-10-2009, 21:38)Ekkard schrieb: ...es sei denn man steht auf dem Standpunkt: "Es gibt ja genug!"
Gewisse gedankenlose Unsinnigkeiten kommentieren sich selbst...
(04-10-2009, 21:38)Ekkard schrieb: Menschenrecht existiert nicht objektiv. Es ist die summierte Projektion der Befindlichkeiten der Einzelnen: Ich möchte leben, also muss ich der Gerechtigkeit halber das Leben der Anderen ebenfalls zulassen. Und schließlich sind das alles Denkweisen, die sich durch die Traditionen der verschiedenen Religionen nachweisen lassen. Deshalb ist es richtig, gesamtgesellschaftlich gewisse Hürden aufzurichten, die einerseits Leichtfertigkeit andererseits Verschleierung von Fremdeinwirkungen verhindern.
Vielleicht verrätst du noch, wo in dieser Einlassung denn nun eigentlich das sequitur versteckt sein soll...
(04-10-2009, 21:38)Ekkard schrieb: So kann es gar keine Frage sein, was grundsätzlich zu gelten hat. Das in deinen Augen Horrorszenario "christlicher Werte" ist wenigstens darin eindeutig.
Die schrecklichen Sonderfälle sollten wir auch als solche wahrnehmen! Daraus kann man aber keine Regeln ableiten!
"Grundsätzlich", und vor allem auf Grund einer solchen Null-Argument-Begründung "hat" gar nichts "zu gelten"...
(04-10-2009, 21:38)Ekkard schrieb: In einem hast du natürlich Recht: Die Keule des Strafrechts hat in diesen Sonderfällen nichts zu suchen.
Wer bestimmt denn bitte schön, was die "Sonderfälle" sind? Die Ärtze nach Tagesstimmung oder aktueller Krankenhausauslastungsbilanz? Oder die Gerichte, vielleicht auch noch, wie traurig oft geschehen, in mehreren Instanzen?
Dass durch gesetzliche Regelungen Missbrauch ausgeschlossen werden muss und ganz klar auch kann, ist völlig unbestritten. Dass aber die abstruse und geradezu grotesk realitätsferne Hysterie geschürt wird, eine menschenwürdigere Regelung des freiwilligen Ausscheidens aus dem Leben würde irgend einer "Leichtfertigkeit" Tür und Tor öffnen, offenbart ein vom bibel-christlichen Ungeist völlig verschrobenes Menschenbild!

