01-10-2009, 10:20
die Gesamtschule am Gluckenstein meint als resultat aus ihrem religionsprojekt:
Judentum
Im Judentum ist Abtreibung erlaubt, denn in alten jüdischen Schriften wird gelehrt, dass das Leben erst am 41. Tag der Schwangerschaft beginnt oder sogar erst bei der Geburt.
Christentum
Christen glauben, dass Jesu, der Sohn Gottes, Mensch wurde, um ihnen zu zeigen, wie sich Gott das menschliche Leben vorstellt. Die christliche Lehre vertritt die Meinung, dass das Leben heilig und unantastbar ist. Es ist ein Geschenk Gottes, welches geschützt und von den Menschen geschätzt werden soll.
Die Bibel sagt, Abtreibung sei Mord, weil der Mensch ein Abbild Gottes ist und nur Gott befugt ist, ein Leben zu beenden.
Die Katholische Kirche sagt dazu, dass es eine Sünde ist, Menschenleben zu beenden, ebenfalls lehnt sie Verhütung und Sterbehilfe ab.
Die Protestantische Kirche lehnt die Abtreibung auch ab, aber jeder Fall ist einzigartig und muss individuell behandelt werden. Wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, darf abgetrieben werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zu dem Thema Abtreibung folgenden Standpunkt: Eine Abtreibung ist bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, jedoch nicht legal. Ein Schwangerschaftsabbruch ist dann nur legal, wenn das Leben der Mutter oder des Kindes in Gefahr ist oder die Schwangerschaft ungewollt nach einer Vergewaltigung entstanden ist.
Islam
Im Islam ist Abtreibung zwar eine Sünde, jedoch wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, darf abgetrieben werden. Dies sollte aber in einem möglichst frühen Stadium gemacht werden
http://www.religio.eu/thema-tod-abtreibung.html
in der Enzyklopädie "ISHA — Frau und Judentum" von Pauline Bebe heißt es:
Frau und Judentum - Abtreibung
Die Frage der Abtreibung wird heute in der Halacha intensiv diskutiert; mehrere Theorien stehen sich gegenüber. Es gibt einen allgemeinen Konsens, die Abtreibung zu erlauben, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Bei der Schwangerschaftsunterbrechung wegen einer außerehelichen oder einer unerwünschten Schwangerschaft oder wegen einer zu erwartenden schweren Behinderung des Kindes gehen die Meinungen auseinander.
In der Bibel wird nur die durch einen Unfall verursachte Fehlgeburt, nicht die geplante Abtreibung behandelt. "Und wenn Männer mit einander zanken und stoßen eine schwangere Frau, dass ihr die Kinder abgehen, aber es ist keine Lebensgefahr: so werde er am Gelde gebüßt, so viel ihm der Gatte der Frau auflegt und er zahle durch die Richter. Wenn aber Lebensgefahr ist, so gib Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme." (Ex. 21:22-25). Hier handelt es sich um das vielzitierte "Jus Talionis".
Nach der Interpretation der Rabbinen beinhaltet es, dass der entstandene Schaden durch eine Geldsumme abgegolten werden musste. Ruft eine Auseinandersetzung eine Fehlgeburt hervor, liegt die Festsetzung der Schadensersatzsumme beim Ehemann, da der Fötus als sein Eigentum angesehen wird. In biblischer Zeit waren die Einkünfte der Frau ebenso wie alle ihre Leistungen Eigentum des Mannes, der sie besitzt. Stirbt die Frau, handelt es sich also um ein Verbrechen, auf das die Todesstrafe steht. Die Bibel macht folglich eine klare Unterscheidung zwischen dem Leben der Frau und dem des Fötus. Die Abtötung des Fötus zieht nicht die Todesstrafe nach sich, sie wird als Schaden am Eigentum betrachtet. Auch wenn der biblische Text von einem nicht geplanten Abort handelt, dient er doch der Diskussion über die geplante Schwangerschaftsunterbrechung als Grundlage.
Nach talmudischem Recht gilt der Fötus nicht als eigenständiges Leben sondern als Teil der Mutter: " Der Fötus ist die Lende der Mutter" (Chul. 58a; Git. 23b) Bis zum Zeitpunkt der Geburt darf er abgetötet werden um das Leben der Mutter zu retten: "Wenn die Frau Schwierigkeiten bei der Niederkunft hat, zerschneide man den Fötus in ihrem Inneren und ziehe ihn Teil für Teil heraus denn ihr Leben gilt mehr als seines. Wenn der größere Teil geboren ist, berühre man ihn nicht, denn ein Leben darf nicht um des anderen Willen beseitigt werden." (Oh. 7:6) Eine Variante dieses Textes findet sich in einem anderen Talmudtraktat: "Wenn der Kopf geboren ist" (Sanh. 72b). Das Prinzip der Gleichwertigkeit zweier Leben wird folgendermaßen ausgedrückt: " Tu weißt nicht, ob dein Blut roter ist als seins" (Sanh. 45b). Doch dies Prinzip findet erst Anwendung wenn der größte Teil des Kindes oder der Kopf geboren ist. Davor hat das Leben der Mutter Vorrang. Raschi sagt in einem Kommentar, dass der Fötus vor der Geburt kein Nefesch , keine lebendige Seele ist (Raschi über Sanh.72b)
...
http://www.hagalil.com/kovar/frauen/abtreibung.htm
Judentum
Im Judentum ist Abtreibung erlaubt, denn in alten jüdischen Schriften wird gelehrt, dass das Leben erst am 41. Tag der Schwangerschaft beginnt oder sogar erst bei der Geburt.
Christentum
Christen glauben, dass Jesu, der Sohn Gottes, Mensch wurde, um ihnen zu zeigen, wie sich Gott das menschliche Leben vorstellt. Die christliche Lehre vertritt die Meinung, dass das Leben heilig und unantastbar ist. Es ist ein Geschenk Gottes, welches geschützt und von den Menschen geschätzt werden soll.
Die Bibel sagt, Abtreibung sei Mord, weil der Mensch ein Abbild Gottes ist und nur Gott befugt ist, ein Leben zu beenden.
Die Katholische Kirche sagt dazu, dass es eine Sünde ist, Menschenleben zu beenden, ebenfalls lehnt sie Verhütung und Sterbehilfe ab.
Die Protestantische Kirche lehnt die Abtreibung auch ab, aber jeder Fall ist einzigartig und muss individuell behandelt werden. Wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, darf abgetrieben werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zu dem Thema Abtreibung folgenden Standpunkt: Eine Abtreibung ist bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, jedoch nicht legal. Ein Schwangerschaftsabbruch ist dann nur legal, wenn das Leben der Mutter oder des Kindes in Gefahr ist oder die Schwangerschaft ungewollt nach einer Vergewaltigung entstanden ist.
Islam
Im Islam ist Abtreibung zwar eine Sünde, jedoch wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, darf abgetrieben werden. Dies sollte aber in einem möglichst frühen Stadium gemacht werden
http://www.religio.eu/thema-tod-abtreibung.html
in der Enzyklopädie "ISHA — Frau und Judentum" von Pauline Bebe heißt es:
Frau und Judentum - Abtreibung
Die Frage der Abtreibung wird heute in der Halacha intensiv diskutiert; mehrere Theorien stehen sich gegenüber. Es gibt einen allgemeinen Konsens, die Abtreibung zu erlauben, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Bei der Schwangerschaftsunterbrechung wegen einer außerehelichen oder einer unerwünschten Schwangerschaft oder wegen einer zu erwartenden schweren Behinderung des Kindes gehen die Meinungen auseinander.
In der Bibel wird nur die durch einen Unfall verursachte Fehlgeburt, nicht die geplante Abtreibung behandelt. "Und wenn Männer mit einander zanken und stoßen eine schwangere Frau, dass ihr die Kinder abgehen, aber es ist keine Lebensgefahr: so werde er am Gelde gebüßt, so viel ihm der Gatte der Frau auflegt und er zahle durch die Richter. Wenn aber Lebensgefahr ist, so gib Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme." (Ex. 21:22-25). Hier handelt es sich um das vielzitierte "Jus Talionis".
Nach der Interpretation der Rabbinen beinhaltet es, dass der entstandene Schaden durch eine Geldsumme abgegolten werden musste. Ruft eine Auseinandersetzung eine Fehlgeburt hervor, liegt die Festsetzung der Schadensersatzsumme beim Ehemann, da der Fötus als sein Eigentum angesehen wird. In biblischer Zeit waren die Einkünfte der Frau ebenso wie alle ihre Leistungen Eigentum des Mannes, der sie besitzt. Stirbt die Frau, handelt es sich also um ein Verbrechen, auf das die Todesstrafe steht. Die Bibel macht folglich eine klare Unterscheidung zwischen dem Leben der Frau und dem des Fötus. Die Abtötung des Fötus zieht nicht die Todesstrafe nach sich, sie wird als Schaden am Eigentum betrachtet. Auch wenn der biblische Text von einem nicht geplanten Abort handelt, dient er doch der Diskussion über die geplante Schwangerschaftsunterbrechung als Grundlage.
Nach talmudischem Recht gilt der Fötus nicht als eigenständiges Leben sondern als Teil der Mutter: " Der Fötus ist die Lende der Mutter" (Chul. 58a; Git. 23b) Bis zum Zeitpunkt der Geburt darf er abgetötet werden um das Leben der Mutter zu retten: "Wenn die Frau Schwierigkeiten bei der Niederkunft hat, zerschneide man den Fötus in ihrem Inneren und ziehe ihn Teil für Teil heraus denn ihr Leben gilt mehr als seines. Wenn der größere Teil geboren ist, berühre man ihn nicht, denn ein Leben darf nicht um des anderen Willen beseitigt werden." (Oh. 7:6) Eine Variante dieses Textes findet sich in einem anderen Talmudtraktat: "Wenn der Kopf geboren ist" (Sanh. 72b). Das Prinzip der Gleichwertigkeit zweier Leben wird folgendermaßen ausgedrückt: " Tu weißt nicht, ob dein Blut roter ist als seins" (Sanh. 45b). Doch dies Prinzip findet erst Anwendung wenn der größte Teil des Kindes oder der Kopf geboren ist. Davor hat das Leben der Mutter Vorrang. Raschi sagt in einem Kommentar, dass der Fötus vor der Geburt kein Nefesch , keine lebendige Seele ist (Raschi über Sanh.72b)
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http://www.hagalil.com/kovar/frauen/abtreibung.htm