22-09-2009, 22:39
Ekkard schrieb:Das Wahlrecht in der jetzigen Form ist Gesetz und damit "legitim". Karlsruhe hat angemahnt, das Wahlrecht bis (Ende?) 2010 gerechter zu gestalten. Doch das hat die Große Koalition (gemeinsam) bisher vereitelt.
Meiner Meinung nach ist es auch legitim. Denn was "legitim" ist, misst sich an geltenden Gesetzen. Und auch wenn in dieser Angelegenheit das Wahrecht (bis 2011) weiter entwickelt werden soll, ist das kein Grund, schon vor (!) der BW von einer "ergaunerten Mehrheit" zu sprechen (wie z.B. Trittin). Auch die SPD warnte Union und FDP vor der Bildung einer "illegitimen" Mehrheit. Hier (in der faz.net) nachzulesen: http://www.faz.net/s/Rub4D6E624294714001...ntent.html
Die Linke bezeichnet eine Mehrheit, die auf Überhangmandaten resultiert, sogar als "undemokratisch" und erwägt in einem solchen Falle gar eine Klage. Hier (Focus.de) nachzulesen: http://www.focus.de/politik/deutschland/...37846.html
Nebenbei: Diese Überhangmandate gibt es schon lange und verschiedene Parteien haben bei vergangenen Wahlen auch schon von diesen profitiert. Es ist also bemerkenswert, dass die Bildung einer Regierung, deren Mehrheit aus Übergangsmandaten resultiert, gerade vor dieser BW als "undemokratisch" und "illegitim" verurteilt werden. Das lässt tief blicken.
Ekkard schrieb:@Julian, meine Antwort lautet: "Nein".
Meine folglich auch, Ekkard. Bei der BW 2002 war die SPD übrigens nur wegen ihrer vier Überhangmandate stärkste Frakion. Und damals haben die Münteferings und Steinmeiers komischerweise nicht über "illegitime" Regierungsbildung geschimpft. Damals hat die Union sich eindeutig fairer verhalten.
