Lt. Kölner Stadtanzeiger von heute (22.09.2009) beruht die vereinfachte Darstellung auf einer Fehlinterpretation des Verfassungsgerichtshofes, Karlruhe. Nicht die Überhangmandate sind das Problem, sondern die Aufteilung der so genannten "Reststimmen". Ich hab's nicht ganz verstanden. Tatsache ist, dass einmal die Überhangmandate länderübergreifend ermittelt werden (ein Fehler) und jene Reststimmenverteilung. Man kann Abgeordnete immer nur ganzzahlig wählen, die Reste müssen verteilt werden. Der Schlüssel dazu kann zu Wahl-Ungerechtigkeiten führen, und das ist wohl der Fall.
Das Wahlrecht in der jetzigen Form ist Gesetz und damit "legitim". Karlsruhe hat angemahnt, das Wahlrecht bis (Ende?) 2010 gerechter zu gestalten. Doch das hat die Große Koalition (gemeinsam) bisher vereitelt.
@Julian, meine Antwort lautet: "Nein".
	
	
Das Wahlrecht in der jetzigen Form ist Gesetz und damit "legitim". Karlsruhe hat angemahnt, das Wahlrecht bis (Ende?) 2010 gerechter zu gestalten. Doch das hat die Große Koalition (gemeinsam) bisher vereitelt.
@Julian, meine Antwort lautet: "Nein".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
	
	
Ekkard

