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Der muslimische Diskurs über das islamische Recht
#2
wie du also selber schreibst, gibt es kein etwa einem bundesgesetzbuch gleichkommendes für alle muslime verbindliches gesetzeswerk namens "scharia", sondern islamisches recht ist auslegungssache. für welche sich immer wieder verschiedene rechtsschulen herausgebildet haben, und wohl auch in zukunft noch werden

es ist also unsinnig, irgendwelche konkreten vorschriften (etwa die verpflichtung zum angriffskrieg gegen nichtmuslime) zu formulieren, an die sich muslime zu halten hätten, wollten sie nicht "der scharia" widersprechen

die "scharia", also der "weg" (zur errettung) kann und muß also unter konkreten umständen immer wieder neu hinterfragt und sozusagen "neu erfunden" (zumindest angepaßt) werden. auch muslimen leuchtet ein, daß es für das leben im 21. jhdt, unter völlig anderen bedingungen als zu zeiten des propheten, in der diaspora einer pluralistischen säkulargesellschaft, nicht funktioniert, sich stur an irgendwelche regeln aus dem mittelalter zu halten
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RE: Der muslimische Diskurs über das islamische Recht - von petronius - 02-09-2009, 15:11
RE: Der muslimische Diskurs über das islamische Recht - von petronius - 02-09-2009, 16:15
RE: Der muslimische Diskurs über das islamische Recht - von petronius - 02-09-2009, 15:28

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