Fimatex, du verkennst die rabbinische Auslegungspraxis. Ich fahre jetzt sinngemäß fort, weil ich das nur in einem Vortrag über "das AT in neuer Sicht" gehört habe (voriges Jahr, Thomas Morus Akademie). Nehmen wir ein Beispiel aus diesen im Internet kursierenden "bösen Bibelstellen":
Exodus schrieb:(2. Mose 21, 15): Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.Dieses "soll des Todes sterben" ist zugegeben eine drastische Drohung, aber eben nur eine solche. Wir sagen ja heute noch "eine todeswürdige Tat", was aber nicht heißt, den Delinquenten gleich zu steinigen. Man kann dieses "soll" auch mit "wird" übersetzen, etwas das von Gott ausgeht. Dann handelt es sich um eine Schuld, die vergeben werden muss. D. h. der Schläger muss sich um Vergebung bemühen. Das Delikt kann auch vor den Ältesten verhandelt werden, die dann Sanktionen für den Bußweg auferlegen. Todesurteile hat es in diesem Fall nie gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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