Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben
#2
Zitat:Obwohl nach § 160 der Strafprozeßordnung = StPO auch alle zu entlastenden Umstände ermittelt werden müssen, was heißt, es muß auch gegen die Kläger wegen möglichem Rufmord und übler Nachrede ermittelt werden

versteh ich jetzt nicht. wieso muß "auch gegen die Kläger wegen möglichem Rufmord und übler Nachrede ermittelt werden"? das hat doch nichts mit ermittlung entlastender umstände zu tun. und welchen "kläger" meinst du eigentlich? den gibts im zivilrecht (und von dem sprechen wir jetzt doch nicht, oder?), im strafrecht klagt der staatsanwalt an

Zitat:geht man hier in vielen Fällen nach Macht und Einfluß vor. Nicht selten stehen wir vor Gericht mit unfaßbarem Kopfschütteln, weil Verfahren, trotz eindeutiger Beweise, eingestellt werden, nur weil ein Angeklagter über Geld und politische Beziehungen verfügt; aber ein kleiner Arbeiter, ein Arbeitsloser oder ein Vorbestrafter gnadenlos verurteilt wird, trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will. Das aber sind Methoden wie im Mittelalter, eines Rechtsstaates nicht würdig

ist das bloß deine meinung oder willst du das als tatsachenfeststellung verstanden wissen?

mir ist jetzt kein fall bekannt, wo trotz eindeutiger beweise das verfahren eingestellt worden wäre. richtig ist aber, daß vor allem bei finanz- und wirtschaftsdelikten die erbringung eindeutiger schuldbeweise sehr schwierig bzw. sehr aufwendig ist, dodaß dann nicht selten im sinne einer effizienz der strafverfolgung ein vergleich gesucht oder gegen eine buße eingestellt wird. daß generell oder auch nur als regelfall (ausnahmen gibts immer) "ein kleiner Arbeiter, ein Arbeitsloser oder ein Vorbestrafter gnadenlos verurteilt wird, trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will" - das zu glauben, habe ich ebenfalls keinen anlaß. und du solltest solch schwerwiegende vorwürfe besser belegen können

Zitat:Obwohl nach der europäischen Menschrenrechtskonvention das Recht auf freie Meinung gilt und jeder Anspruch auf einen versierten Verteidiger hat, wird die freie Meinung als üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung subjektiv ausgelegt, wenn es um Juristenschelte geht

ich kenne kein gesetz, das solches ermöglichte. und eine selektive auslegung des stgb §185/186/187 (du zählst ja wohl juristen nicht unter die "Personen des politischen Lebens" nach § 188) hat mit dem anspruch auf einen verteidiger nichts zu tun

Zitat:Und was einen Verteidiger anbelangt, so wird falsch argumentiert, daß nach der StPO ( § 140,142,137,139 ) eine Art Pflichtverteidigung nur dem zustehen würde, der mit einer Haftstrafe oberhalb von 12 Monaten rechnen müsse, oder aber die erste Instanz vor einem Landgericht erwarten müsse. Alle anderen, sofern geistig nicht eingeschränkt, hätten kein Recht auf Pflichtverteidigung.

Tatsache ist aber, unterhalb dieser Muß-bestimmungen, wo ein Verteidiger notwendig ist, kann der Angeschuldigte frei entscheiden, ob er einen Verteidiger nach Wahl möchte, oder sich selber verteidigen will

wo siehst du jetzt eine "falsche argumentation"?

daß "der Angeschuldigte frei entscheiden kann, ob er einen Verteidiger nach Wahl möchte, oder sich selber verteidigen will", ist doch genau das, daß oberhalb dieser schwelle "ein Verteidiger notwendig ist" - sprich: ein pflichtverteidiger gestellt werden muß

was ist dein problem damit?

Zitat:Weil deutsche Richter ( zum einen aus Kostengründen, zum anderen, um Justizwillkür leichter durchboxen zu können ) hier aber tun und lassen können was sie für richtig halten, Großgrundbesitzer über Recht und Gesetz, haben wir Zustände, daß ein Kinderschänder und Mörder sich mehrere Wahlverteidiger leisten darf, die auch noch auf Freispruch plädieren

das ist ihr pflicht, dazu sind sie da. wenn schon vor dem prozeß feststünde, daß jemand "ein Kinderschänder und Mörder" ist, könnten wir ihn doch gleich lynchen und uns den prozeß sparen, meinst du nicht auch?

Zitat:aber ein kleiner Hobbyjournalist ohne Verteidiger zu 4000 Euro oder 250 Tage Knast verurteilt wird, weil er Richter und Staatsanwälte anhand ihrer Schandtaten beim Namen genannt hat

wer hat ihn denn gezwungen, sich keinen verteidiger zu nehmen?

und wenn er zu recht "Richter und Staatsanwälte anhand ihrer Schandtaten beim Namen genannt hat", wird er ja auch freigesprochen. nur muß er dann eben auch diese "schandtaten" beweisen - sonst ist es eben üble nachrede

Zitat:Diese Praktiken der Null-Toleranz den sozial Benachteiligten gegenüber haben wir von den USA übernommen

magst du das erklären?

mir erschließt sich jetzt der zusammenhang nicht

Zitat:Und wenn denn doch ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, dann sucht den das Gericht selber aus und setzt diesen Mann gleich unter Druck, daß er nur das nötigste für den Angeklagten zu tun habe, um einen gewissen Schein zu wahren

das ist wieder mal eine nicht bewiesene behauptung, die ebenfalls an verleumdung grenzt. sprichst du hier in eigener sache, also bist du derjenige, der sich unschuldig als verleumder verurteilt sieht?

wirklich wundern würde es mich angesichts deiner flotten behauptungen nicht

aber zurück zur sache: ein angeklagter kann seinen wahlverteidiger zum pflichtverteidiger beiordnen lassen. deine darstellung geht also auch wieder knapp an der wahrheit vorbei

Zitat:Ohne Geld macht in Deutschland kaum ein Anwalt die Hände krumm

warum sollte er auch?

arbeitest du denn für lau? davon kann man so schlecht leben...

Zitat:In den USA gibt es mittlerweile das Innocene Procekt aus New York, und das Justice Project USA. Dort haben sich Jurastudenten, Professoren, Anwälte und Menschenrechtsorganisationen zusammengeschlossen um vermutlich Unschuldigen zu helfen. Über 500 zum Tode verurteilte konnten gerettet werden, weil die Staatsanwaltschaft schlampig ermittelt hatte. Alle anderen Fälle dürften vermutlich in die 100.000de gehen, aber den Organisationen fehlt das Geld zur vollständigen Aufarbeitung

noch nicht mal in den usa gibts "100.000de" zum tode verurteilte, schon gar nicht unschuldige...

aber natürlich wird auch schlampig und einseitig ermittelt - die frage ist nur, ob das so pauschal und generell (für die us wie in d!) gilt, wie du unterstellst

Zitat:Diese Projekte kommen zur gleichen Erkenntnis wie Dr. P.Niehenke aus Freiburg auch:

"Man wird juristisches Unrecht nie ganz ausschalten können, aber wenn wir die Täter nicht öffentlich benennen, mit ihren Schandtaten, nicht unabhängig gegen die Juristen auch geurteilt wird, dann ist unser Rechtsstaat am Ende und funktioniert nicht mehr!"

dein beweis dafür, daß nicht "unabhängig gegen die Juristen auch geurteilt wird", steht imho noch aus


natürlich hat, wer geld und einfluß hat, vor gericht bessere karten. schon weil er sich die besseren anwälte leisten kann und connections spielen lassen kann, die es leichter machen, zweifel an seiner schuld zu säen und so ggf. einen freispruch aus mangel an beweisen oder im zweifel für den angeklagten zu erreichen, oder sogar selber entlastende resp. andere belastende indizien zu erarbeiten (auch wenn das wohl eher im fernsehkrimi vorkommt). klar ist da in einem gewissen nachteil, wer nicht über entsprechende mittel verfügt, sich die besten verteidiger leisten zu können. das zu bestreiten, wäre realitätsfremd. und man muß es auch nicht gutheißen oder auch nur achselzuckend akzeptieren

juristenschelte wie von dir vorgebracht aber hat doch eine andere dimension. für verschwörungstheorien und pauschale unterstellung strafbaren handelns ("verurteilung trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will", müßte imho unter den § 339 stgb "Rechtsbeugung" fallen) besteht wohl kein anlaß
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 13-05-2009, 17:02
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 14-05-2009, 12:12
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von Nichtgläubiger - 14-05-2009, 18:58
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 15-05-2009, 09:54
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 15-05-2009, 11:10
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 15-05-2009, 12:38
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 15-05-2009, 14:13
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 15-05-2009, 14:42
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 15-05-2009, 17:21
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 15-05-2009, 17:49
RE: Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben - von petronius - 16-05-2009, 14:26

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Der grund warum wurde das Gesetz zur Grundschulpflicht eingeführt? Statesman 3 1049 17-04-2024, 11:11
Letzter Beitrag: Ulan
  Wie sähe die Welt aus, wenn mehr Frauen an der Macht wären? Sinai 53 11611 24-03-2024, 16:43
Letzter Beitrag: petronius
  Recht herzlich willkommen in Europa. Wann gehen Sie wieder zurück nach Hause? Sinai 2 948 15-01-2024, 12:39
Letzter Beitrag: d.n.

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste