24-03-2009, 07:53
(23-03-2009, 19:50)Presbyter schrieb: Nein! Ich befürworte solche Rechte, wenn sich daraus ein Nutzen für die Allgemeinheit ergibt
verstehe. die allgemeinheit hierzulande ist ja nun mal eher christlich geprägt als muslimisch. was muslimen scheinbar nutz, ist eben nicht von allgemeinem interesse
(23-03-2009, 19:50)Presbyter schrieb: Folglich will ich damit sagen: wenn es solch eine Behandlung geben soll, dann muss diese auf einer rechtlichen, verfassungskonformen Basis stehen
verstehe. wenn sonderrechte bereits jetzt bestehen, dann sind sie gut. neu hinzukommen sollen aber keine mehr - das könnte ja an der hegemonie der christenkirchen kratzen
(23-03-2009, 19:50)Presbyter schrieb: Wie ich schon sagte. Es sind eben nicht alle Institutionen und Organisationen gleich
richtig. die einen haben sonderrechte, die anderen nicht
(23-03-2009, 19:50)Presbyter schrieb: Schließlich wird ein Verein ja auch nicht so behandelt wie eine Aktiengesellschaft!
verein und ag haben ja auch einen völlig verschiedenen geschäftszweck
hier geht es aber jeweils darum, wie man mit religiösen interessen umgeht und welches entgegenkommen man dem einen einräumt, während man es dem anderen verweigert
(23-03-2009, 19:50)Presbyter schrieb: In diesem Sinne geht es nicht darum andere gleicher als andere zu machen, sondern die legitime Rechtsvielfalt und deren Nutzen für das Allgemeinweisen anzuerkennen. Mir ist schleierhaft warum dieses Prinzip, dass in unserem Rechtswesen ständig angewandt wird, nicht auch für die religiösen Körperschaften weiterhin gelten sollte.
und mir ist schleierhaft, worin der "Nutzen für das Allgemeinweisen" liegen soll, wenn kirchen privilegen eingeräumt werden