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Exkommunikation fuer Shoah-Leugner
#14
(23-03-2009, 18:13)petronius schrieb:
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Nocheinmal, ich schrieb:

Hinzu kommt, dass die Exkommunikation nicht wegen Häresie (also Irrlehre, z.B. Ablehnung des II.Vaticanums), sondern wegen Schisma, d.h. wegen unerlaubter Bischofsweihe verhängt wurde. Daher kann eine Strafe, wie im weltlichen Recht auch, nicht auf Grund eines anderen Gesetzes für dessen Übertretung sie gar nicht verhängt wurde, aufrechterhalten werden.

darauf habe ich mich ausdrücklich nicht bezogen und sogar explizit gesagt:

mir geht es nicht um formalismen und kirchenrecht, mir geht es um den konkreten umgang mit menschen, denen die rkk offensichtlich etwas vorzuwerfen hat

Das hast du sehr wohl als du sagtest:

"worin besteht denn nun die sühne der piusbrüder?
welche buße haben sie geleistet?
afaik weigern sie sich nach wie vor, das vatikanum2 anzuerkennen, und auch williamson hat in der sache nichts von seinen unsäglichkeiten zurückgenommen"


Hier forderst du eindeutig so eine formal-kirchenrechtliche Buße als Gegenstand der Aufhebung der Exkommunikation, nämlich die Anerkennung des II. Vaticanums und die Rücknahme der Äußerungen Williamson.

Fakt ist aber, dass die Exkommunikation 1988 auf Grund des Schismas ausgesprochen wurde und nur in diesem Sinne auch aufgehoben oder aufrechterhalten werden kann, nicht für andere Vergehen. Dafür bräuchte es, wie in jedem Rechstaat übrigens auch, einen eigenen Prozess oder ein eigenes Strafdekret.


(23-03-2009, 18:13)petronius schrieb: und haben (um mal deiner formalen kirchenlogik zu folgen) die piusbrüder denn ihre bischofsweihen rückgängig gemacht, oder wie sonst jetzt auf einmal die aufhebung der strafe verdient?

Eine Weihe sakramentalen Rechtes kann nicht zurückgenommen werden. Folglich liegt der in can. 1347 CIC geforderte Grund für die Aufhebung der Exkommunikation min. in der ernsthaften Zusicherung einer Wiedergutmachung. Das diese Voraussetzung erfüllt ist, hat der Heilge Vater in seinem Schreiben eindeutig klargestellt. Sie beruht in der Anerkennung des päpstlichen Primates und der Bereitschaft zum weiteren Dialog.


(23-03-2009, 16:41)petronius schrieb:
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Zu allererst: Bischof Williamson steht ebenso wie die anderen drei Pius-Bschöfe nicht in eucharistischer Gemeinschaft mit dem Papst oder den anderen Bischöfen. Folglich sind sie auch zur Teilnahme am eucharistischen Mahl nicht berechtigt.

ja, wie jetzt?

ich dachte "Die Exkommunikation ist nicht der Ausschluss aus der Kirche, den gibt es kirchenrechtlich und theologisch gar nicht, sondern der Verlust der sichtbaren und eucharistischen Gemeinschaft" - die rücknahme der exkommunikation bedeute also gerade wieder die herstellung der "eucharistischer Gemeinschaft (mit dem Papst oder den anderen Bischöfen)"? da soll sich jetzt noch einer auskennen...

Die Rücknahme der Exkommunikation ist zwar die Wiederzulassung zu den Sakramenten, aber es ergibt sich hier eine andere Situation. Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson, Alfonso de Galarreta und Bernard Fellay sind keine einfachen Gläubigen, die mal so mir nichts dir nichts wieder die volle kirchliche Gemeinschaft erlangen können. Als gültig, aber illegitim geweihte Bischöfe müssen sie für eine volle eucharistische Gemeinschaft in voller Gemeinschaft mit den Papst und den anderen Bischöfen stehen. Das ist aber nicht der Fall. Desweiteren hat der Papst bekräftigt, dass sie weiterhin suspendiert sind, dass heißt kein rechtmäßiges Weihe- oder Leitungsamt in der Kirche besitzen. Die Aufhebung der Exkommunikation trifft also letztlich nur die Person der vier Bischöfe in dem Sinne, dass sie Rücksicht auf deren Seelenheil nimmt. Eine Rehabilitierung, d.h. eine Erklärung das ein Straftatbestand niemals bestanden hat, ist diese Aufhebung der Exkommunikation nicht. Sie ist nur das Aussetzen der Straffolgen der Exkommunikation bzw. eine Reduzierung der Straffolgen auf die einer Suspension hin.

Das ist eben eine kirchenrechtliche Porblematik. Indiesem Sinne sollte man nur Urteilen, wenn man die Gegenstände über die geurteilt wird auch wirklich kennt. Schließlich beurteilt man säkulare Urteile ja auch nach den Maßgaben des Rechtes und nicht danach wie man sie gerne hätte.


(23-03-2009, 16:41)petronius schrieb: genau das meine ich doch. formalien werden über den menschen gestellt, alles getue von wegen nächstenliebe ist doch nur heuchelei, lieber zieht man sich im ernstfall auf weltfremde formale überbleibsel zurück

Soso... der Werte Herr bricht den Stab über die Kirche.
Es würde dich sicher erstaunen wie viel und wie oft solche Arten der Versöhnung geschehen. Die meisten werden nur nicht von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Die Apostolische Signatur, der höchste päpstl. Gerichtshof, ist ständig mit solchen Exkommunikations Aufhebungen beschäftigt, falls ein ebenso gerechtgertigter Grund besteht. Dein Bezug auf Befreiungstheologen und Geschiedene ist schlichtweg falsch. Da sie sich keine Exkommunikation oder andere kichliche Spruchstrafe zugezogen haben, kann derartiges auch nicht aufgehoben werden. Es obliegt ihrer Eigenverantwortung sich auf einem viel persönlicheren Weg der Versöhnung zu öffnen.

(23-03-2009, 16:41)petronius schrieb: meine schwägerin war tief (rkk)gläubig, hatte trotzdem gute gründe, sich scheiden zu lassen, und litt wie ein hund darunter, nicht mehr zur eucharistie zugelassen zu werden. nun, ihr habt sie jetzt (nach langer gewissensqual) an eine evangelikale freikirche verloren...

Ich kann und werde hier nicht über Fälle sprechen die ich nicht kenne und zu denen mir kein Urteil zu steht. Im Übrigen gibt es auch kirchliche Fälle in denen eine Zulassung zur Eucharistie möglich ist, wenn z.B. die Trennung nicht selbstverschuldet ist, etwa bei Misshandlung. In diesem Falle muss das aber mit dem Pfarrer geklärt werden. So unbarmherzig ist die Kirche nämlich nicht.

(23-03-2009, 16:41)petronius schrieb: wenn schon, dann ochlokratie. bei wem fremdwörter glückssache sind, der sollte sich nicht ständig mit griechisch und latein hervortun

Die korrekte Schreibweise ist mir bekannt!

Ich schreibe hier nebenbei, Petronius. Ich hab an einem Werktag wie Montag viele Dinge zu erledigen. Das Bedürftnis des Meinungsaustausches und der Diskussion pflege ich in freien Minuten zusätzlich. Tippfehler sind dabei jederzeit möglich. Hoffen wir, dass dir das nicht auch einmal passiert.


(23-03-2009, 16:41)petronius schrieb: für die rkk aber besteht der schaden ja durchaus darin, wie etwas wahrgenommen wird - schon weil die kirchenformalien keine sau interessieren, noch nicht mal die katholischen gläubigen selbst

Genau das ist der Punkt! Stattdessen geht man öffentlich mit seiner eigenen Interpretation der Geschehnisse medial hausieren. Das dabei aber wenig von der tatsächlichen Begebenheit eingefangen wird, interessiert niemanden. Es lebe der Indifferentismus!

Soweit Presbyter
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
-
Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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