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Exkommunikation fuer Shoah-Leugner
#13
(23-03-2009, 17:23)Presbyter schrieb: Nocheinmal, ich schrieb:

Hinzu kommt, dass die Exkommunikation nicht wegen Häresie (also Irrlehre, z.B. Ablehnung des II.Vaticanums), sondern wegen Schisma, d.h. wegen unerlaubter Bischofsweihe verhängt wurde. Daher kann eine Strafe, wie im weltlichen Recht auch, nicht auf Grund eines anderen Gesetzes für dessen Übertretung sie gar nicht verhängt wurde, aufrechterhalten werden.

darauf habe ich mich ausdrücklich nicht bezogen und sogar explizit gesagt:

mir geht es nicht um formalismen und kirchenrecht, mir geht es um den konkreten umgang mit menschen, denen die rkk offensichtlich etwas vorzuwerfen hat

und haben (um mal deiner formalen kirchenlogik zu folgen) die piusbrüder denn ihre bischofsweihen rückgängig gemacht, oder wie sonst jetzt auf einmal die aufhebung der strafe verdient?

(23-03-2009, 17:23)Presbyter schrieb: Wie etwas wahrgenommen wird und wie sich etwas tatsächlich verhält, sind zwei völlig unterscheidliche Paar Stiefel. Wie irrig öffentliche Wahrnehmung ist, ist vielfach zu beobachten. Mediale Olchokratie ist in den seltensten Fällen an wirklichen Tatsachen orientiert

wenn schon, dann ochlokratie. bei wem fremdwörter glückssache sind, der sollte sich nicht ständig mit griechisch und latein hervortun

für die rkk aber besteht der schaden ja durchaus darin, wie etwas wahrgenommen wird - schon weil die kirchenformalien keine sau interessieren, noch nicht mal die katholischen gläubigen selbst

und es ist eben durchaus tatsache, daß antisemiten und leugner sowohl der schoa als auch des vatikanum2 hier rehabilitiert werden, während z.b. befreiungstheologen oder geschiedene weiterhin schikaniert werden

(23-03-2009, 17:23)Presbyter schrieb: Auch wieder zwei Dinge, die von einem völlig falschen Exkommunikationsbegriff ausgehen. Die Exkommunikation ist nicht der Ausschluss aus der Kirche, den gibt es kirchenrechtlich und theologisch gar nicht, sondern der Verlust der sichtbaren und eucharistischen Gemeinschaft, sowie das Verbot alle Sakramente zu empfangen. Die Exkommunikation ist als Beugestrafe der Ausschluss aus dem Gnadenleben der Kirche (auch der Beichte).

Etwas anderes ist die formal-juristische Zugehörigkeit zur Kirche beim deutschen Staate und damit der Eintrag im Steuerverzeichnis für die Kirchensteuer. Durch die Exkommunikation wird diese nicht aufgehoben, dies geht nur per Antrag des Mitglieds vorm Amtsgericht

o, das ist ja noch perfider als ich dachte. man kassiert also munter weiter den mitgliedsbeitrag, verweigert aber die leistungserbringung. na, das sollte mal mein fitnesstudio mit mir versuchen

ich habe halt meines vaters aussage für bare münze genommen, daß man ihn wegen seiner heirat mit einer evangelischen zwar nicht exkommuniziert, aber ihm eben die sakramente verweigert und trotzdem weiter kirchenbeitrag erhoben hat. war er dann vielleicht doch exkommuniziert worden?

wie auch immer, er hat seine selbstachtung bewahrt und den pfaffen die brocken vor die füße geschmissen

(23-03-2009, 17:23)Presbyter schrieb: Ebenso wird man durch Austritt aus dem Steuerregister nicht exkommuniziert, weil die Zugehörigkeit zur Kirche nicht formal gelöst werden kann. Sie kann allenfalls negiert werden. Für kirchliche Rechtsfolgen muss dies aber nicht nur vor dem Amtsgericht, sondern auch vor dem Ordinarius kundgetan werden. Es gilt also, ein aus der Kirche Ausgetretener ist solange auch formales Mitglied der Katholischen Kirche bis er dies auch vor der kirchl. Autorität kundgetan hat. Siehe dazu: Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte - actus formalis defectionis ab ecclesia catholica (der formale Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche) hier.

danke für die info, ist ja vielleicht mal durchaus gut zu wissen

(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Die Rekonziliation bei entsprechendem Lebenswandel steht ihm jederzeit offen!

exakt. er muß nur zu kreuze kriechen und z.b. seine neue familie verlassen, und schon darf er wieder abendmahlen. einem holocaustleugner aber schmeißt man die hostien gratis hinterher[/quote]

(23-03-2009, 17:23)Presbyter schrieb: Zu allererst: Bischof Williamson steht ebenso wie die anderen drei Pius-Bschöfe nicht in eucharistischer Gemeinschaft mit dem Papst oder den anderen Bischöfen. Folglich sind sie auch zur Teilnahme am eucharistischen Mahl nicht berechtigt.

ja, wie jetzt?

ich dachte "Die Exkommunikation ist nicht der Ausschluss aus der Kirche, den gibt es kirchenrechtlich und theologisch gar nicht, sondern der Verlust der sichtbaren und eucharistischen Gemeinschaft" - die rücknahme der exkommunikation bedeute also gerade wieder die herstellung der "eucharistischer Gemeinschaft (mit dem Papst oder den anderen Bischöfen)"? da soll sich jetzt noch einer auskennen...

(23-03-2009, 17:23)Presbyter schrieb: Was die Geschiedenen oder Wiederverheirateten angeht, gilt nun einmal, dass es katholischer Glaube ist, dass eine sakramentale Ehe unauflöslich ist. Wer diesen Glauben teilt wird diese Glaubensnorm bzw. ihre moralischen Implikationen teilen. Wer sie nicht teilt, kann auch nicht an der Eucharistie teilnehmen, die die Zustimmung zum gesamten depositum fidei (Glaubensgut) voraussetzt.

genau das meine ich doch. formalien werden über den menschen gestellt, alles getue von wegen nächstenliebe ist doch nur heuchelei, lieber zieht man sich im ernstfall auf weltfremde formale überbleibsel zurück (zum glück gibt es auch gar nicht so wenige römisch-katholische priester, die sich unter der hand einen sch... um diese überbleibsel aus einer anderen zeit kümmern und lieber den menschen seelischen beistand leisten)

meine schwägerin war tief (rkk)gläubig, hatte trotzdem gute gründe, sich scheiden zu lassen, und litt wie ein hund darunter, nicht mehr zur eucharistie zugelassen zu werden. nun, ihr habt sie jetzt (nach langer gewissensqual) an eine evangelikale freikirche verloren...
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