23-03-2009, 16:41
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Mein lieber Petronius,
du willst offenbar nicht verstehen. Die Exkommunikation ist eine Strafe, die nur für besonders schwere Delikte gegen die kirchliche Ordnung verhängt wird
nein, du hast mich nicht verstanden. mir geht es nicht um formalismen und kirchenrecht, mir geht es um den konkreten umgang mit menschen, denen die rkk offensichtlich etwas vorzuwerfen hat
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Ansonsten gilt für jede Schuld und Sünde, dass sie im Rahmen der kirchlichen Buße gesühnt und geordnet werden kann, dass gilt für den Volksverhetzer ebenso wie für den Mörder und den Geschiedenen
worin besteht denn nun die sühne der piusbrüder?
welche buße haben sie geleistet?
afaik weigern sie sich nach wie vor, das vatikanum2 anzuerkennen, und auch williamson hat in der sache nichts von seinen unsäglichkeiten zurückgenommen
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Bischof Williamson hat sich in Deutschland der Volksverhetzung schuldig gemacht. Zur Ahndung dieses Deliktes ist niemand anderes zuständig als der Staat Deutschland
nur wird natürlich die aufhebung seiner exkommunikation als belohnung für sein verhalten verstanden bzw. ist nicht erkennbar, womit er sie sich denn sonst verdient hat
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Kirchlicherseit könnte hier allenfalls eine Suspension (Amtsenthebung) als Beugestrafe angesetzt werden, da Bischof Williamson auch nach der Aufhebung der Exkommunikation suspendiert ist (d.h. noch nie ein legitimes Priester- oder Bischofsamt innehatte), wäre eine solche Strafe ziemlich sinnlos
ich rede nicht von einer zusätzlichen bestrafung, sondern davon, daß die rücknahme seiner exkommunikation als belohnung empfunden wird
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Im Übrigen stifft einen Geschiedenen auch keine Exkommunikation falls du das glauben solltest, sondern einzig der Verlust der eucharistischen Gemeinschaft
nichts anderes habe ich behauptet - wie du auch hättest lesen können
wer exkommuniziert wird, zahlt ja wohl auch keine kirchensteuer mehr. ganz blöd ist die rkk ja auch nicht...
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Die Rekonziliation bei entsprechendem Lebenswandel steht ihm jederzeit offen!
exakt. er muß nur zu kreuze kriechen und z.b. seine neue familie verlassen, und schon darf er wieder abendmahlen. einem holocaustleugner aber schmeißt man die hostien gratis hinterher
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: Es wäre besser sich genau zu informieren Petronius bevor man irgendwelche Triaden losbricht
du tätest besser daran, genau zu lesen, was ich schreibe, bevor du mich irgendwelcher fehler bezichtigst, welche ich nicht gemacht habe. die "triaden" will ich dir hier nachsehen und nehme zu deinen gunsten einen tippfehler an und nicht den bezug auf die chinesische mafia
