23-03-2009, 15:56
(23-03-2009, 15:28)Presbyter schrieb: du willst offenbar nicht verstehen. Die Exkommunikation ist eine Strafe, die nur für besonders schwere Delikte gegen die kirchliche Ordnung verhängt wird. Ansonsten gilt für jede Schuld und Sünde, dass sie im Rahmen der kirchlichen Buße gesühnt und geordnet werden kann, dass gilt für den Volksverhetzer ebenso wie für den Mörder und den Geschiedenen.
Bischof Williamson hat sich in Deutschland der Volksverhetzung schuldig gemacht. Zur Ahndung dieses Deliktes ist niemand anderes zuständig als der Staat Deutschland.
Kirchlicherseit könnte hier allenfalls eine Suspension (Amtsenthebung) als Beugestrafe angesetzt werden, da Bischof Williamson auch nach der Aufhebung der Exkommunikation suspendiert ist (d.h. noch nie ein legitimes Priester- oder Bischofsamt innehatte), wäre eine solche Strafe ziemlich sinnlos.
Im Übrigen stifft einen Geschiedenen auch keine Exkommunikation falls du das glauben solltest, sondern einzig der Verlust der eucharistischen Gemeinschaft. Die Rekonziliation bei entsprechendem Lebenswandel steht ihm jederzeit offen!
Es wäre besser sich genau zu informieren Petronius bevor man irgendwelche Triaden losbricht.
Soweit Presbyter
Moin,
wie erklärst Du Dir die innerkatholische Kritik an der Aufhebung der Exkommunikation, auch von diversen Bischöfen?
Sind die alle des Kirchenrechts unkundig?
Tschüss
Jörg

