23-03-2009, 15:40
(23-03-2009, 15:16)petronius schrieb: übrigens genießen die christlichen religionsgemeinschaften ebenfalls sonderrechte in d, z.b. im arbeitsrecht. wer in einem tendenzbetrieb arbeitet (also z.b. in einem kirchlichen kindergarten), muß es sich gefallen lassen, daß ihm der arbeitgeber sein privatleben vorschreibt
Ebenso für die Gewerkschaften, Parteien und die Presse. Das Prinzip des Tendenzbetriebes ist ein öffentliches Allgemeingut und nicht ein Privileg der christlichen oder sonstiger Religionsgemeinschaften.
In diesem Sinne gilt: lex specialis derogat legi generali - Das besondere Gesetz verdrängt die allgemeinen Gesetze.
Quod erat demonstrandum - was zu zeigen war.
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)