23-03-2009, 14:54
(23-03-2009, 14:33)Presbyter schrieb: Ich glaube das kirchliche Strafrecht ist "milder" als das staatliche, will heißen es anerkennt viel mehr mildernde Umstände. Das heißt aber, dass der Person und ihren Umständen gänzlich Rechnung gegeben wird
alles klar
wer sich nichts weiter zuschulden hat kommen lassen, als daß er sich mit seinem partner auseinandergelebt und konsequenterweise scheiden lassen hat, darf keine sakramente mehr empfangen. wer aber dem antisemitismus und der volksverhetzung das wort redet wie die piusbrüder, der wird dieser gnade wieder teilhaftig
für den außenstehenden schon interessant, welchen umständen hier wie rechnung getragen wird