(19-11-2008, 09:26)Marlene schrieb: ; dieses Passkreuz gleicht sogar dem stilisierten Keltenkreuz. Nun wird aber sicher kein Richter auf die Idee kommen, sämtliche Drucker in Haft zu nehmenAlso, ich beschleicht latent der Eindruck, hier versuchsweise permanent veralbert zu werden. Das Argument zieht so gar nicht.
Zweckentsprechend wird Rand mit Passkreuz nach dem Druckvorgang abgeschnitten und gelangt NICHT zur Veröffentlichung. Also ganz schlechtes Beispiel für Verwendung in Öffentlichkeit ...
Bis zum gerichtfesten Beweis durch juristische Praxis glaube ich auch nicht, dass es Rabatt gäbe, wenn Nazis, Kluxies und Vergleichbare plötzlich auf weniger stilisierte oder nicht stilisierte Varianten des Keltenkreuzes auswichen. Alles was irgendwie nach Umgehung muffeln könnte, ist gewiss ebenso dran. "Offensichtlich unverdächtig" wird vermutlich sehr restriktiv gefasst bleiben oder noch mehr eingegrenzt werden ... wenn Versuche zur Umgehung sich mehren ... Und so manche Diskussion hier empfinde ich als Abklopfen zwecks Umgehungsmöglichkeiten. Irgendwie auch nicht unbedingt dem gebotenen Respekt vor dem BGH angemessen ...
Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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