19-11-2008, 04:04
Link zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 209/2008
Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar
Aktenzeichen: 3 Str 164/05
Was der Begriff Offensichtlich Unverfänglich bedeutet oder bedeuten kann versucht zum Beispiel http://www.nornirsaett.de/verbotene-und-...ole-teil1/ zu beschreiben:
Wenn das so eindeutig verboten und strafbar ist und es nur ganz wenige eng einzugrenzende Ausnahmen gibt, dann verstehe ich nicht, gestern auf offiziellen Homepages zum Beispiel von NRW oder Brandenburg noch anderes lesen zu können.
Gruß
Gerhard
Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar
Aktenzeichen: 3 Str 164/05
Was der Begriff Offensichtlich Unverfänglich bedeutet oder bedeuten kann versucht zum Beispiel http://www.nornirsaett.de/verbotene-und-...ole-teil1/ zu beschreiben:
Zitat:Viele Verbote gelten nur in einem erkennbaren neo-nazistischen Kontext. Ein besonderer Fall ist, seit dem Beschluss des Bundesgerichtshof vom 01. Oktober 2008, das Keltenkreuz in seine stilisierten Form. Es ist verboten, dieses Symbol in der Öffentlichkeit zu zeigen, es sei den, dass das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird.
Der Vorsicht halber sollte man “offenkundig unverfänglich” so verstehen, dass die Unverfänglichkeit auch dem letzten Amtsrichter oder Staatsanwalt einleuchtet. Das bedeutet, dass Kirchen und Friedhöfe, auf denen das Keltenkreuz verwendet wird, ebenso wie aus Irland mitgebrachte Schmuckkreuze unverfänglich sind - auch, weil Keltenkreuze in diesem Kontext der Regel nicht stilisiert sind.
Leider ist praktisch nur beim christlich-religiösen Kontext der Fall. Das Logo einer Celtic-Rock-Band ist leider nicht “offenkundig” unverfänglich; ebenso wenig ist das bei der Verwendung im heidnischen Kontext der Fall
Wenn das so eindeutig verboten und strafbar ist und es nur ganz wenige eng einzugrenzende Ausnahmen gibt, dann verstehe ich nicht, gestern auf offiziellen Homepages zum Beispiel von NRW oder Brandenburg noch anderes lesen zu können.
Gruß
Gerhard