18-11-2008, 08:10
http://de.wikipedia.org/wiki/Keltenkreuz
Ist die Aussage sachlich richtig oder durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes inzwischen überholt?
Zitat:Das Keltenkreuz war auch das Zeichen der rechtsextremen und verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands und ist noch heute als Symbol in der rechtsextremen Szene – in stark stilisierter Form – weit verbreitet. In diesem Zusammenhang handelt es sich um ein nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ohne erkennbaren Bezug zur VSBD/PdA ist es hingegen nicht strafbar. Es wird meist mit der White-Power-Bewegung der USA in Verbindung gebracht.
Ist die Aussage sachlich richtig oder durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes inzwischen überholt?

