17-11-2008, 19:54
Ein Nachtrag, was BGH Urteil (Oktober 2008) und Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz (2007) betreffs Keltenkreuz angeht:
Das Urteil des BGH bestätigt lediglich, was bereits in der Broschüre niedergeschrieben steht - und das, differenziert, im Kontext und informativ - in derselben nachzulesen.
Das Urteil des BGH bestätigt lediglich, was bereits in der Broschüre niedergeschrieben steht - und das, differenziert, im Kontext und informativ - in derselben nachzulesen.