(17-11-2008, 09:12)Marlene schrieb: Ich habe die Passage über das Keltenkreuz gelesen und empfehle diese Lektüre - falls das den Boardregeln nicht widerspricht - ausdrücklich, da eindeutig geklärt wird, in welchem Zusammenhang jenes strafbar sein kann und wann nicht! Ich hoffe, das beruhigt manch aufgebrachten Geist. :)) Die Vernunft und gesunder Menschenverstand siegt - wie schön - doch noch."Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten" vom Bundesamt für Verfassungsschutz, Abschnitt 3.8 Verwendung des Keltenkreuzes S. 39f
Aktualisierungsstand November 2006,
also imho keinesfalls maßgeblich zur Interpretation des BGH-Urteils von Oktober 2008, sondern insoweit eindeutig erkennbar überholt!
http://www.verfassungsschutz.de/download...2.2.07.pdf
Warum solche ??? Irreführung hier im Forum? Ich frage mich allmählich nach den Interessen dabei ...
Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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