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Ein erster Schritt in die richtige Richtung!
#12
Die EU - Richtlinie ist schon lange keine Planung mehr.
Die gibts.

In Deutschland wurde letztes Jahr - ähnlich wie oben von England berichtet - ja versucht, ebenfalls ein Antidiskriminierungsgesetz zu erlassen. Scheiterte am Widerstand der Kirchen.

Spricht man von der Situation in Deutschland, sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass zB das Betriebsverfassungsgesetz über den Ausschluß des § 118 II komplett für die Kirchen nicht gilt. Es gilt ein kirchliches Sonderarbeitsrecht.
Und zwar für 1.3 Millionen Beschäftigte, von denen etwa nur ein Viertel von den Kirchen auch aus eigenen Mitteln bezahlt werden.

Bei den Parteien und auch Gewerkschaften gilt aber nicht § 118 II, sondern der bedingte Ausschluß des § 118 I - ganz davon abgesehen, dass es sich hier um vergleichsweise wenige Arbeitnehmer handelt.
Kann man auch kritisieren, der Ausschluß des BetrVerfG bei Parteien und Gewerkschaften ist aber quantitativ wie qualtitativ geringer als bei den Kirchen.
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Ein erster Schritt in die richtige Richtung! - von Steffen - 28-01-2003, 16:59
[Kein Betreff] - von Shia - 28-01-2003, 22:28
[Kein Betreff] - von Steffen - 29-01-2003, 09:46
[Kein Betreff] - von Shia - 29-01-2003, 12:33
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[Kein Betreff] - von Gast - 22-07-2003, 23:27

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