19-10-2008, 11:04
Das kann sein. Inkonsequenz ist weit verbreitet. Die Interessen der Staaten kollidieren schon mal mit den Idealen derselben. Trotzdem - und ich wurde nach meiner persönlichen Meinung befragt - halte ich den Grundsatz für richtig, dass jede Tötungshandlung verwerflich ist, aber unter gewissen Umständen toleriert werden kann. Diesen Umständen kann jedoch nicht im Vorhinein die Absolution erteilt werden, sondern gehören untersucht. Unser Recht kennt durchaus die Würdigung des Einzelfalles - häufig auch zur Entlastung der Angeklagten!
Die zweifellos hohe Zahl staatlicher Gewaltopfer (gerade im Ausland) und der Mangel an Nachprüfungen - Antwort auf deine Frage - halte ich ethisch für verwerflich. Die Tatsache rechtfertigt überhaupt nichts!
Die zweifellos hohe Zahl staatlicher Gewaltopfer (gerade im Ausland) und der Mangel an Nachprüfungen - Antwort auf deine Frage - halte ich ethisch für verwerflich. Die Tatsache rechtfertigt überhaupt nichts!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard