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Durch staatliches Gewaltmonopol legitimiertes Töten (betr. Todesstrafe)
#36
(18-10-2008, 12:48)SchmetterMotte schrieb: …; ich wollte deine Meinung hören Icon_wink Es würde mich wundern, würde die mit jedem gefällten Gerichtsurteil übereinstimmen.
Was hindert dich, mir zu vertrauen, dass meine persönliche Meinung mit dem grundsätzlichen Tötungsverbot übereinstimmt, und einzuräumen, dass es Gründe geben kann, dass der Tod eines anderen Menschen in Kauf genommen werden musste?

SchmetterMotte schrieb:Ich behaupte: Ich könnte meinen Nachbarn töten, es als Notwehr aussehen lassen und werde ungestraft davon kommen. Ist das rechtens, wenn das "Recht" faktisch auf meiner Seite steht?
Nun, es gab schon zahllose solche Schlaumeier. Der Ein- oder Andere mag durch die "Maschen des Gesetzes" geschlüpft sein. Aber das sind jene seltenen Fälle, die keine Justiz "in den Griff bekommt".
Das ist deshalb rechtens, weil unsere Gesellschaft die Notwehr als ein Rechtsgut anerkennt, selbst dann, wenn der Richterspruch auf einem Irrtum beruhen sollte, wie du hier voraussetzt.
Und noch mal: Das deckt sich auch mit meiner persönlichen Ansicht, weil ich unserer Gesellschaft und unserem Staat zubillige, Irrtümer zu begehen. Ich setze sehr auf die Irrtumswahrscheinlichkeit in unserer Gesellschaft. Im Wesentlichen, d. h. in den meisten Fällen halte ich unsere Justiz für gerecht. Falsch negative Verurteilungen (irrtümliche Freisprüche) sind weniger schlimm als falsch positive!

SchmetterMotte schrieb:Aus meiner Sicht ist der Rachemord selbst durchgeführte Justiz. Natürlich nicht in allen Fällen, aber in einigen wenigen, in denen das Rechtssystem definitiv versagt hat.
Ich schrieb schon mit Bedacht, dass man als Laie kaum "schlauer ist, als das Gericht". Ich bin auch persönlich vollkommen gegen Selbstjustiz!

SchmetterMotte schrieb:Außerdem denke ich, ist Mord aus Notwehr zum Schutz des eigenen Lebens und dem (seiner) Kinder ebenso nicht verwerflich.
Sorry, es muss in diesem Falle nicht "Mord" sondern "Tötung" heißen. Gleichwohl wird jede solche "Tötung" daraufhin untersucht, ob sie verwerfliches Morden war oder eben tatsächlich dem unabweisbaren Schutz des eigenen oder fremden Lebens diente.

SchmetterMotte schrieb:Ist Tötung einiger zum Schutze vieler gerechtfertigt?
Das kann so sein. Das festzustellen ist Sache der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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RE: Durch staatliches Gewaltmonopol legitimiertes Töten (betr. Todesstrafe) - von Ekkard - 18-10-2008, 19:18
RE: Warum wurde das Thema 11.9. geschlossen??? - von t.logemann - 14-10-2008, 12:42
RE: Warum wurde das Thema 11.9. geschlossen??? - von t.logemann - 14-10-2008, 15:15
RE: Warum wurde das Thema 11.9. geschlossen??? - von t.logemann - 14-10-2008, 15:44

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