18-10-2008, 18:56
Hallo Jobst Hinrich,
Ich schrieb: "Zu 3.: Es gibt kein "Widerstandsrecht". Ich hätte ergänzen müssen, "…, welches den politischen Mord antizipiert (als rechtens vorwegnimmt)". Richtig ist, was in Deinen Zitaten geschrieben steht. Es gibt das Recht des Bürgers, auf die Einhaltung der Verfassung zu pochen – klar. Dafür wurden in unserem Staat einige Möglichkeiten geschaffen z. B. die Verfassungsklage, die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ich schrieb: "Zu 3.: Es gibt kein "Widerstandsrecht". Ich hätte ergänzen müssen, "…, welches den politischen Mord antizipiert (als rechtens vorwegnimmt)". Richtig ist, was in Deinen Zitaten geschrieben steht. Es gibt das Recht des Bürgers, auf die Einhaltung der Verfassung zu pochen – klar. Dafür wurden in unserem Staat einige Möglichkeiten geschaffen z. B. die Verfassungsklage, die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard


