18-10-2008, 18:46
(18-10-2008, 11:06)t.logemann schrieb: Das mit der "gerichtlichen Überprüfung eines Abschussbefehls" ist Augenwischerei: Wenn der Bundesverteidigungsminister den Abschuss einer Passagiermaschine mit Terroristen an Bord befiehlt, nach einer Viertelstunde die Kiste auch abgeschossen ist - nutzt es den solcherart Ermordeten reichlich wenig, wenn dann nach einem Jahr das BVerfG feststellt dass der Befehl rechtswidrig war ...Hallo Thomas, mal ganz von den 'basics': Recht ist, was eine Gesellschaft dafür erklärt. Unsere Gesellschaft definiert jeden menschlich herbei geführten Todesfall von Menschen als verwerflich, erkennbar auch an der Haltung zur Tötung auf Verlangen.
Es wird lediglich eingeräumt, dass es einem persönlichen Schicksal übergeordnete Interessen (z. B. Notlage) geben kann, so dass der Todesfall oder die Todesfälle eine unabwendbare Begleiterscheinung einer unbedingten Handlungsfolge sein können. In jedem Fall wird sich der oder die Handelnde, oder werden sich die Handelnden, dafür vor Gericht verantworten müssen.
Der Nutzen ist keine Frage, die uns in diesem Zusammenhang zu interessieren braucht. Es ist eine Frage des verantwortlichen Handelns dem (menschlichen) Leben gegenüber.
Das Prinzip ist, soviel ich weiß, nur bei ungeborenem Leben in den ersten Schwangerschaftswochen durchbrochen (Fristen- und Indikations"lösungen").
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard