18-10-2008, 12:20
(18-10-2008, 11:06)t.logemann schrieb: Das mit der "gerichtlichen Überprüfung eines Abschussbefehls" ist Augenwischerei: Wenn der Bundesverteidigungsminister den Abschuss einer Passagiermaschine mit Terroristen an Bord befiehlt, nach einer Viertelstunde die Kiste auch abgeschossen ist - nutzt es den solcherart Ermordeten reichlich wenig, wenn dann nach einem Jahr das BVerfG feststellt dass der Befehl rechtswidrig war....Was qualifiziert solche Tötung als Mord? Warum sollten gerichtliche Konsequenzen nach Tötungsdelikten Augenwischerei sein? Welche Alternativen hat rechtstaatliche Jurisprudenz dann?
Im übrigen sind für Strafsachen zunächst Landgerichte an der Reihe und wenn überhaupt, erst ganz viel später ein Verfassungsgericht, nicht schon im ersten Jahr.
@Logemann: Ärgerlich ist für mich so offenkundig mangelnder Wille zur Reflexion, zu inhaltlich durchdachtem Gehalt. 6 Beiträge in 28 min geschrieben können nur mehr als flüssig sein ---> über-flüssig. Viel weniger wäre evt. eine Chance.
JHR


